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ÖPUL 2023 Weiterbildungsverpflichtung

Sanktionen der AMA bei nicht erfüllter Weiterbildungsverpflichtung
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Im ÖPUL 2023 gibt es einige Maßnahmen, die neben Maßnahmenspezifischen Vorgaben auch die Absolvierung von Weiterbildungen verpflichtend bis zu einem festgelegten Stichtag vorschreiben. Die nachstehende Tabelle stellt im Bundesland Wien ÖPUL 2023 relevante Maßnahmen dar, bei denen Weiterbildungsstunden absolviert werden müssen. Die Tabelle beinhaltet keine vollständige Auflistung aller Maßnahmen mit Weiterbildungsverpflichtung. Bei den in der Tabelle (siehe unten) dargestellten Maßnahmen „UBB“ und „BIO“ muss das vorgegebene Stundenausmaß betreffend Weiterbildung bis spätestens 31. Dezember 2025 erfüllt worden sein. Hierbei gibt es keine Nachreichfrist!

Weiterbildung durch geeignete Person sicherstellen

Die Absolvierung der Weiterbildung muss grundsätzlich von der förderwerbenden Person, also der Betriebsführer:in erfolgen. Die Kurse können aufgrund betrieblicher Erfordernisse aber auch von einer am Betrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person besucht werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Ehepartner, pensionierten Elternteil oder Hofnachfolger der Betriebsführerin bzw. des Betriebsführers, sofern diese keinen eigenen Betrieb führen. Absolvierte Weiterbildungen können jeweils nur auf eine Verpflichtung und einen Betrieb angerechnet werden. Auch kann der absolvierte Kurs jeweils nur der Person zugerechnet werden, die auch am Kurs teilgenommen hat. Verlässt eine Person den Betrieb vor dem 31. Dezember 2025, sind die Schulungen von auf dem Betrieb verbleibenden Personen nachzuholen. Im Rahmen einer etwaigen Vor-Ort- Kontrolle müssen die Teilnahmebestätigungen der absolvierten Kurse vorgelegt werden können.

Umfassendes LFI Kursangebot nutzen

Das LFI Wien bietet zu den weiterbildungsrelevanten Maßnahmen des ÖPUL 2023 entsprechende Kurse an. Auf der Homepage des LFI Wien www.wien.lfi.at sind eine Vielzahl an Onlinekursen zu finden. Selbstverständlich können aber auch anrechenbare Präsenzveranstaltungen in anderen Bundesländern zur Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung absolviert werden. Diese sind auf der jeweiligen LFI Bundeslandseite zu finden.

Information zu Onlinekursen des Ländlichen Fortbildungsinstitutes

Nach Erstanmeldung zu einem Onlinekurs auf der Homepage des LFI werden dem Teilnehmer innerhalb von zwei Werktagen die Zugangsdaten zur Lernplattform eLFI übermittelt. Nach der Anmeldung ist der Kurs 12 Monate lang verfügbar und kann je nach Belieben in einem Zuge oder auch nach und nach über einen längeren Zeitraum hinweg absolviert werden. Dabei ist zu beachten, dass Onlinekurse zur Einhaltung der Förderbedingungen bei den ÖPUL 2023 Maßnahmen „UBB“ und „BIO“ jedenfalls bis spätestens 31. Dezember 2025 bzw. bei den ÖPUL 2023 Maßnahmen „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ sowie „Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien“ bis 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein müssen. Wird der Kurs erst nach Ende der Frist beendet, wird er von der AMA nicht anerkannt.
 
WICHTIG: Onlinekurse bei den Maßnahmen „UBB“ und „BIO“ mit Weiterbildungsfrist 31. Dezember 2025 sollten bis zu den Weihnachtsfeiertagen abgeschlossen sein um bei eventuell auftretenden Systemausfällen keine Fristübertretung zu riskieren. Onlinekurse die erst nach Ende der Frist beendet werden, werden von der AMA nicht anerkannt! Bitte achten Sie darauf das Sie die Teilnahmebestätigung generieren, downloaden und ev. auch ausdrucken. Erst wenn die Teilnahmebestätigung runtergeladen wurde gilt der Onlinekurs als abgeschlossen. Auch wenn mit dem Vorliegen der Teilnahmebestätigung( en) am Betrieb die Förderverpflichtungen bereits erfüllt sind, wird empfohlen, dem Bildungsanbieter z.B. LFI Wien die Übermittlung der absolvierten Weiterbildungen an die AMA zu erlauben. Eine selbstständige individuelle Übermittlung von Teilnahmebestätigungen an die AMA ist nicht erforderlich und auch nicht möglich.
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Links zum Thema
  • Weiterbildungsangebote LFI Wien
Downloads zum Thema
  • Anmelden im e.LFI und Abrufen von Teilnahmebestätigungen
01.10.2025
Autor:Ing. Philipp Prock
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