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    ACHTUNG - GESAMTbetriebliche Aufzeichnungen nicht vergessen!

    Es ist zwar noch etwas Zeit, aber es ist zu beachten, dass die gesamtbetrieblichen Düngeraufzeichnungen des Wirtschaftsjahres 2025 spätestens bis 31. Jänner 2026 abzuschließen sind. Diese Aufzeichnungen müssen ab diesem Datum im Fall einer AMA-Kontrolle - und damit muss jede/jeder immer rechnen - vorliegen. Dies gilt sowohl gemäß der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) als auch für Teilnehmer an der Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker".

    (Fast) alle Betriebe sind betroffen!

    Der Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe sowie alle Teilnehmer der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" sind verpflichtet, gesamtbetriebliche Düngeaufzeichnungen zu führen. Seit 1. Jänner 2023 müssen zusätzlich die Erntemengen plausibel dokumentiert und mit Wiegebelegen bzw. Kubatur-Dokumentation nachvollziehbar sein. Weiters muss die Stickstoffausbringung durch eine Bewässerung ebenfalls berücksichtigt werden.

    Besondere Vorgaben gibt es für Betriebe in den sogenannten Nitratrisikogebieten (Anlage 5 Gebieten laut NAPV, z.B. Traun-Enns-Platte).
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    Gebiete mit verstärkten Aktionen gemäß § 9 NAPV. © BMLUK
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    Gebiete mit verstärkten Aktionen gemäß § 9 NAPV. © BMLUK
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    Auflagen in Gebieten mit verstärkten Aktionen (z.B. Traun-Enns-Platte)

    Die Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung verlangt, dass in Gebieten mit verstärkten Aktionen zum Schutz der Gewässer über die Bewirtschaftung betriebsbezogene und schlagbezogene Aufzeichnungen über die Stickstoffdüngung erstellt werden müssen.

    Eine gesamtbetriebliche Aufzeichnungsverpflichtung besteht für Betriebe, wenn
    • auf mindestens 2 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche Gemüse angebaut wird oder
    • deren gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche (ohne Einrechnung von Almen und Gemeinschaftsweiden) mindestens 5 ha beträgt oder
    • weniger als 90% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche (ohne Einrechnung von Almen und Gemeinschaftsweiden) als Dauergrünland oder Ackerfutterfläche genutzt wird.
    Ergänzend zu den gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen sind schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen von jenen Betrieben,
    • bei denen auf mehr als 2 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche Gemüse angebaut wird oder
    • die mehr als 5 ha Ackerflächen bewirtschaften.
    Folgende Daten sind zu dokumentieren:
    • Bezeichnung und Größe des Schlages bzw. des Feldstückes, auf dem stickstoffhältige Düngemittel ausgebracht wurden sowie der angebauten Kultur.
    • Art und Menge der auf dem Schlag bzw. Feldstück ausgebrachten Düngemittel, der darin enthaltenen jahreswirksamen Stickstoffmenge sowie das Datum der Ausbringung.
    • Datum der Bewässerung, Bewässerungsmenge sowie die mit dem Bewässerungswasser zugeführte Stickstoffmenge gemäß Anlage 3 Abschnitt IV NAPV.
    • Datum von Anbau und Ernte der auf dem Schlag bzw. dem Feldstück angebauten Kultur sowie die Ertragslage des Schlages bzw. des Feldstückes.
    • Schlagbezogene Erntemenge samt Belegen (Wiegebelegen) bzw. aus der Ertragsermittlung über (Silo-)Kubatur für Kulturen (ausgenommen Ackerfutterflächen) im betreffenden Jahr sowie den daraus resultierenden Stickstoffentzug, berechnet auf Basis der Entzugsfaktoren je Kulturart.
    • Schlagbezogener jährlicher Stickstoffsaldo nach der Ernte.
    Diese Aufzeichnungen können für vergleichbare Schläge zusammengefasst werden. Die Aufzeichnungen sind jeweils zeitnah, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Ausbringung des Stickstoffs, des Anbaus, der Bewässerung oder der Ernte zu führen. Die Aufzeichnungen sind sieben Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde zu übermitteln.

    Feldmieten – Dokumentation nicht vergessen!

    Nur im Nitratrisikogebiet besteht eine Aufzeichnungsverpflichtung über Feldmieten hinsichtlich:
    • Zeitpunkt der Errichtung, die Bezeichnung des Schlages bzw. des Feldstückes, Zeitpunkt der Räumung
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    Feldmieten – Auflagen lt. NAPV einhalten, auf die Aufzeichnungsverpflichtung dürfen Betriebe in Nitratrisikogebieten nicht vergessen! Mit dem ÖDüPlan Plus ist das einfach möglich. © BWSB/Wallner
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    Feldmieten – Auflagen lt. NAPV einhalten, auf die Aufzeichnungsverpflichtung dürfen Betriebe in Nitratrisikogebieten nicht vergessen! Mit dem ÖDüPlan Plus ist das einfach möglich. © BWSB/Wallner
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    Hilfestellung durch EDV-Aufzeichnungsprogramme

    Die Landwirtschaftskammer OÖ, Boden.Wasser.Schutz.Beratung, bietet hierfür zwei unterschiedliche Aufzeichnungsprogramme an. Für die ausschließlich gesamtbetriebliche Düngedokumentation steht das Gratisprogramm "LK-Düngerrechner" zur Verfügung. Mit dem EDV-Aufzeichnungsprogramm "ÖDüPlan Plus" (einmalig 220 Euro pro Betrieb) können darüber hinaus schlagbezogene und weitere Dokumentationsverpflichtungen inklusive Pflanzenschutzmittel einfach und kostengünstig erledigt werden.
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    ÖDüPlan Plus erleichtert das Aufzeichnen von Düngung, Pflanzenschutz & Co.! Mehr als 3.750 Bäuerinnen und Bauern nutzen ihn bereits. © BWSB/Wallner
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    ÖDüPlan Plus erleichtert das Aufzeichnen von Düngung, Pflanzenschutz & Co.! Mehr als 3.750 Bäuerinnen und Bauern nutzen ihn bereits. © BWSB/Wallner
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    Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK OÖ: 050 6902-1426; bwsb@lk-ooe.at, www.bwsb.at
    Links zum Thema
    • Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (bml.gv.at)
    • Hinweise zu Aufzeichnungsverpflichtungen
    • ÖDüPlan Plus - Österreichischer Düngerplaner
    • LK-Düngerrechner - ein kostenloses EDV-Programm der Landwirtschaftskammern
    • EDV-Düngedokumentation
    26.09.2025
    Autor:DI Thomas Wallner
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