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Almabtrieb 2025

Abtriebsdatum rechtzeitig melden!
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Mit dem Ende der Weidesaison rückt auch die verpflichtende Meldung des Almabtriebs näher. Für alle Almbewirtschafter:innen und Almobleute gilt: Das tatsächliche Abtriebsdatum von Rindern, Schafen und Ziegen muss fristgerecht und aktiv im eAMA bekanntgegeben werden - unabhängig davon, ob es mit dem voraussichtlich gemeldeten Datum übereinstimmt.

Rinder

Der tatsächliche Almabtrieb ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Abtrieb durch den Obmann bzw. die Obfrau oder Bewirtschafter:in der Alm im RinderNET zu melden. Eine aktive Bestätigung ist in jedem Fall erforderlich - auch wenn das tatsächliche Datum dem voraussichtlichen entspricht. Für den Heimbetrieb besteht kein Handlungsbedarf.

Schafe und Ziegen

Auch bei Schafen und Ziegen ist der Abtrieb aktiv zu melden. Die Korrektur oder Bestätigung des ursprünglich gemeldeten Abtriebsdatums muss innerhalb von sieben Tagen online in der Almauftriebsliste erfolgen. Dazu ist eine Korrektur des Mehrfachantrags durch den bzw. die Almbewirtschafter:in notwendig, welche eine Handysignatur oder ID Austria benötigt. Die zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer unterstützt gerne bei der Durchführung. Teilnehmende der ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl - Weide bei Schafen und Ziegen über 1 Jahr" müssen die Tiere nach dem Abtrieb nicht erneut am Heimbetrieb anmelden. Bleiben jedoch Tiere auf der Alm zurück oder verenden dort, sind diese für in der MFA-Beilage "Tierwohl-Weide" abzumelden. Hier empfiehlt es sich, die verendeten oder nicht mehr auffindbaren Tiere am Heimbetrieb für den Fall einer Kontrolle zu vermerken.

Wichtiger Hinweis

Wird das tatsächliche Abtriebsdatum nicht fristgerecht gemeldet, können die betroffenen Tiere nicht für Prämien wie Ausgleichszulage, ÖPUL oder Direktzahlungen berücksichtigt werden.

Benachrichtigungsservice der AMA

Die AMA bietet einen E-Mail-Erinnerungsservice an, der Obleute und Bewirtschafter:innen beim Erreichen des voraussichtlichen Abtriebsdatums automatisch an die notwendige Meldung erinnert. Um diesen Service nutzen zu können, sollte die im eAMA hinterlegte E-Mail- Adresse überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.
15.09.2025
Autor:Johannes Klotz
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