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    Bodenproben im Herbst - Fristen in den ÖPUL-Maßnahmen beachten

    Eine Bodenprobe liefert wertvolle Informationen über den Zustand und die Nährstoffgehalte des Bodens. Eine regelmäßige Beprobung der landwirtschaftlichen Flächen ist daher sinnvoll.
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    Sorgfalt bei der Probenahme ist die Basis für ein repräsentatives Ergebnis einer Bodenuntersuchung. © BWSB
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    Sorgfalt bei der Probenahme ist die Basis für ein repräsentatives Ergebnis einer Bodenuntersuchung. © BWSB
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    Die Entnahme der Probe ist das ganze Jahr über möglich. Liegen bereits Ergebnisse aus früheren Untersuchungen vor, ist es sinnvoll, einen ähnlichen Zeitraum wie bei der letzten Analyse zu wählen, um die Vergleichbarkeit zu erhöhen. Wichtig ist zu beachten, dass die letzte Düngung mit Mineraldüngern zumindest ein Monat und die letzte Düngung mit Wirtschaftsdüngern zumindest zwei Monate zurückliegen sollte. Deshalb ist auf Grünlandflächen der Zeitpunkt im Frühjahr vor dem ersten Schnitt gut geeignet. Bei einer Beprobung im Herbst sollte auf den Abstand zur letzten Düngerausbringung geachtet werden. Auf Ackerflächen ist eine Probenahme im Sommer oder Herbst nach der Ernte gut geeignet, da hier die Düngung bereits längere Zeit abgeschlossen ist und die Ergebnisse direkt für die Folgekultur berücksichtigt werden können.
    Um ein repräsentatives Ergebnis zu erhalten, sollten bei der Probenahme folgende Punkte beachtet werden:
    • Der Feuchtigkeitszustand des Bodens sollte eine Pflugarbeit zulassen
    • 25 gut verteilte Einstiche je beprobter Fläche und Vermischung in sauberem Kübel
    • Entnahmetiefe Acker: bis zur Bearbeitungstiefe
    • Entnahmetiefe Grünland: 10 Zentimeter
    • Ernterückstände oder andere Fremdstoffe aus der Probe entfernen
    • Die Fläche je Probe sollte nicht mehr als 5 Hektar betragen
    • Keine Probenahme von Feldrändern, Fahrgassen, Vorgewende, Feldmietenplätzen, …
    • Zusätzliche Unterteilung von heterogenen Schlägen
    Bei den ÖPUL-Maßnahmen "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" (Frist bis Ende 2026) und "Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland" (Frist bis Ende 2025) besteht die Verpflichtung, je angefangene 5 Hektar Ackerfläche innerhalb der Gebietskulisse beziehungsweise förderfähige Grünlandfläche eine Probe zu ziehen. Die Analysen müssen in einem akkreditierten Labor nach den Verfahren gemäß den Richtlinien für die sachgerechte Düngung im Ackerbau und Grünland durchgeführt werden.

    Bei Ackerflächen sind für die Anrechnung der Bodenproben die Parameter Stickstoff mineralisch/nachlieferbar, pH-Wert, Humus, Phosphor und Kalium zu untersuchen. Bei Grünlandflächen sind die Parameter pH-Wert, Humus, Phosphor, Kalium für die Anrechnung notwendig. Die Ergebnisse müssen im eAMA INVEKOS-GIS erfasst werden. Nähere Informationen dazu auf der Homepage www.bwsb.at.
    16.09.2025
    Autor:Benedikt Ecker, BSc.
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