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Im Bereich der Pflanzen- und Tierzucht werden neue Produktionsformen immer bedeutender. Diese werfen jedoch aus steuerlicher Sicht Abgrenzungsfragen auf.
Das Einkommensteuergesetz - in concreto § 21 Abs. 1 - enthält eine taxative Aufzählung der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten. Neben den namentlich aufgezählten Betriebszweigen sind (in Ziffer 1) als Auffangtatbestand Betriebe genannt, die "Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte" gewinnen. Bei Produktionsformen, bei denen die Wirkungen der "Naturkräfte" künstlich erzeugt werden (künstliches statt natürliches Licht, Nährlösung statt Verwurzelung im Boden), gilt nach den Einkommensteuerrichtlinien in Bezug auf die Abgrenzung zu einer den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzuordnenden Betätigung Nachfolgendes:
Das Einkommensteuergesetz - in concreto § 21 Abs. 1 - enthält eine taxative Aufzählung der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten. Neben den namentlich aufgezählten Betriebszweigen sind (in Ziffer 1) als Auffangtatbestand Betriebe genannt, die "Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte" gewinnen. Bei Produktionsformen, bei denen die Wirkungen der "Naturkräfte" künstlich erzeugt werden (künstliches statt natürliches Licht, Nährlösung statt Verwurzelung im Boden), gilt nach den Einkommensteuerrichtlinien in Bezug auf die Abgrenzung zu einer den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzuordnenden Betätigung Nachfolgendes:
- Werden im Erzeugungsprozess Naturkräfte unter labormäßigen Bedingungen wirksam, stellt die Erzeugung keine der Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft zuzuordnende Produktionsform dar. Solche labormäßigen Bedingungen sind bei einem technisch standardisierten Prozess gegeben, der sich von einer gewerblichen Produktion (z.B im Rahmen der Biotechnologie) nicht mehr unterscheidet. Derartige Produktionsformen entsprechen nach der Verkehrsauffassung nicht mehr dem Bild von Land- und Forstwirtschaft und sind einem gewerblichen Produktionsprozess vergleichbar. Davon ist bei der Produktion von Algen oder Plankton in abgeschlossenen Systemen auszugehen.
- Werden im Erzeugungsprozess Naturkräfte nicht unter labormäßigen Bedingungen wirksam, ist die Produktion der Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Ausmaß die Bedingungen, die dazu führen, dass die Naturkräfte wirken, künstlich hergestellt werden. Dazu gehören etwa die Indoor-Produktion von Hanf, die Produktion von Algen in offenen Systemen, die Sprossen- bzw. die Microgreens-Produktion, Aquaponik-Anlagen sowie die Pilzzucht.