1. Nichtproduktive Ackerflächen (Code: NPA)
Diese Flächen aus der neuen ÖPUL-Maßnahme mussten bis 15. Mai 2025 begrünt oder aktiv angelegt worden sein.
- Pflege: Bis 1. August nur max. 50% Häckseln erlaubt, danach ganzflächig möglich - jedoch nur zwei Mal jährlich.
- Umbruch: Frühestens ab 15. September erlaubt, bei Anbau von Winterungen oder Zwischenfrüchten schon ab 1. August - ausschließlich mechanisch.
- Nutzung: Auch nach Umbruch bis 31. Dezember keine Nutzung erlaubt.