Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen
Nichtproduktive Ackerflächen aus der seit 2025 neuen ÖPUL-Maßnahme "Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen" mussten entweder bis 15. Mai aktiv angelegt werden oder durch Selbstbegrünung bis dahin grün sein. Im Mehrfachantrag sind solche Flächen mit dem Code NPA gekennzeichnet. Vor 1. August durften maximal 50% gehäckselt werden. Ab 1. August dürfen alle Flächen gehäckselt werden, jedoch maximal zwei Mal pro Jahr. Ein Umbruch von NPA-Brachen ist bereits im ersten Anlagejahr erlaubt, aber nur mit mechanischen Methoden. Frühester Umbruchstermin ist der 15. September. Zum Anbau einer Winterung oder Zwischenfrucht ist ein Umbruch auch schon ab dem 1. August möglich. Trotz Umbruchs gilt ein Nutzungsverbot der Flächen bis 31. Dezember. Das heißt, Zwischenfrüchte nach NPA-Brachen dürfen zu Futterzwecken erst im nächsten Jahr genutzt werden.