Pflege von Biodiversitätsflächen nur zweimal im Jahr erlaubt
Ab 1. August darf die gesamte Acker-Biodiversitätsfläche eines Betriebes genutzt werden. Ebenso ist ab diesem Tag eine Beweidung erlaubt. Insgesamt dürfen Biodiversitätsflächen jedoch nur zweimal im Jahr gepflegt werden. Ausgenommen sind Biodiversitätsflächen, auf denen in den ersten beiden Jahren Gefleckter Schierling, Ragweed, Stechapfel oder Kleeseide vorkommen. Diese dürfen auch öfter gepflegt werden, um diese unerwünschten und teilweise giftigen Problemunkräuter besser in den Griff zu bekommen.