Antragstellung des Biokontrollkostenzuschuss für Bio-Neueinsteiger und bei Bewirtschafterwechsel nicht vergessen © Pixabay_krissie |
Antragstellung
Voraussetzung für die Antragstellung ist das Vorliegen eines bereits unterzeichneten Kontrollvertrags. Der Förderungsantrag kann laufend gestellt werden und gilt dann für die gesamten 5 Jahre. Die Auszahlung erfolgt durch die Einbringung eines Zahlungsantrags pro Kontrolljahr.
Die Beantragung des Bio Kontrollkostenzuschusses erfolgt online über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA. Aufrufen kann man diese über den Einstieg mittels ID Austria ins eAMA-Portal des eigenen Betriebs. Es wird dann ein Reiter DFP angezeigt, wo zuerst der Förderungsantrag zum Bio-Kontrollkostenzuschuss gestellt werden kann.
Die Fördermaßnahme hat die Nummer 77-01 und ist unter dem Namen "Teilnahme an Qualitätsregelungen für Lebensmittel und Zierpflanzen" zu finden. Zur Antragstellung gibt es auch eine Anleitung der Bio-Beratung.
Die Beantragung des Bio Kontrollkostenzuschusses erfolgt online über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA. Aufrufen kann man diese über den Einstieg mittels ID Austria ins eAMA-Portal des eigenen Betriebs. Es wird dann ein Reiter DFP angezeigt, wo zuerst der Förderungsantrag zum Bio-Kontrollkostenzuschuss gestellt werden kann.
Die Fördermaßnahme hat die Nummer 77-01 und ist unter dem Namen "Teilnahme an Qualitätsregelungen für Lebensmittel und Zierpflanzen" zu finden. Zur Antragstellung gibt es auch eine Anleitung der Bio-Beratung.