Für eine gültige Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ muss der Betrieb mindestens 1,50 ha Ackerfläche gemäß Mehrfachantrag 2025 bewirtschaften. Als Zwischenfrüchte gelten im Begrünungsjahr aktiv angelegte Kulturen (inklusive Untersaaten) nach Hauptfrüchten, auf die wiederum eine aktive Anlage einer Hauptfrucht folgt. Ausfall aus vorhergehenden Kulturen sowie Mischungen mit einem Anteil größer als 50% Getreide oder Mais gelten nicht als Zwischenfrüchte (ausgenommen Grünschnittroggen bei Variante 6).
Insgesamt sind sieben verschiedene Begrünungsvarianten auswählbar, die sich insbesondere durch den Anlage- und Umbruchszeitpunkt unterscheiden.
Insgesamt sind sieben verschiedene Begrünungsvarianten auswählbar, die sich insbesondere durch den Anlage- und Umbruchszeitpunkt unterscheiden.