preview.lko.or.at
  • lk österreich
  • lk burgenland
  • lk kärnten
  • lk niederösterreich
  • lk oberösterreich
  • lk salzburg
  • lk steiermark
  • lk tirol
  • lk vorarlberg
  • lk wien
lk wien
  • Wien
    • Wien
    • Aktuelles
    • Zukunft Stadtlandwirtschaft 2025
    • Wir über uns
    • Verbände
    • Presse
    • Newsline
    • Publikationen
    • Bildergalerien
    • Kontakt
  • Pflanzen
  • Tiere
    • Tiere
    • Videos Rinderhaltung
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
  • Förderungen
  • Recht & Steuer
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen

  • LK Wien
  • / Förderungen
  • / ÖPUL
  • Förderungen
  • Allgemein
  • Abwicklung
  • Konditionalität
  • Direktzahlungen
  • ÖPUL
  • Ausgleichszulage
  • Niederlassungsprämie
  • Investitionsförderung
  • Weitere Förderungen
  • Beratung

Terminüberblick zur ÖPUL-Maßnahme “Zwischenfruchtanbau“

Auf die Fristen für die Anlage und die Beantragung der Begrünungsvarianten achten.
[1510050290698312_7.jpg]
© BWSB/Ömer
Fenster schließen
© BWSB/Ömer
[1510050290698312_1.jpg]
Fenster schließen
Für eine gültige Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ muss der Betrieb mindestens 1,50 ha Ackerfläche gemäß Mehrfachantrag 2025 bewirtschaften. Als Zwischenfrüchte gelten im Begrünungsjahr aktiv angelegte Kulturen (inklusive Untersaaten) nach Hauptfrüchten, auf die wiederum eine aktive Anlage einer Hauptfrucht folgt. Ausfall aus vorhergehenden Kulturen sowie Mischungen mit einem Anteil größer als 50% Getreide oder Mais gelten nicht als Zwischenfrüchte (ausgenommen Grünschnittroggen bei Variante 6).
 
Insgesamt sind sieben verschiedene Begrünungsvarianten auswählbar, die sich insbesondere durch den Anlage- und Umbruchszeitpunkt unterscheiden.

Hinweis

Die Begrünungsvariante 1 wurde ab dem Antragsjahr 2025 flexibler gestaltet. Betriebe, welche die Begrünungsvariante 1 im Mehrfachantrag 2025 beantragt haben oder noch beantragen möchten, müssen bis spätestens am 10. August eine entsprechende Begrünungsmischung anlegen. Begrünungen mit Variante 1 dürfen frühestens 70 Kalendertage nach der Anlage umgebrochen werden, jedoch nicht vor dem 15. September.

Terminüberblick für ÖPUL-Maßnahme Zwischenfruchtanbau

Variante Anlage bis spätestens am Ende des Begrünungszeitraums (frühester Umbruch) am Einzuhaltende Bedingungen
1 10.08. Frühestens nach 70 Kalendertagen, jedoch nicht vor dem 15.09. Ansaat von mindestens 5 insektenblütigen Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien; Befahrungsverbot bis einschließlich 14.09. (ausgenommen Überqueren der Fläche zur Bewirtschaftung von Nachbarflächen); nachfolgend verpflichtender Anbau einer Hauptkultur im Herbst
2 05.08. 15.02. Ansaat von mindestens 7 Mischungspartnern aus mindestens 3 Pflanzenfamilien
3 20.08. 15.11. Ansaat von mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien
4 31.08. 15.02. Ansaat von mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien
5 20.09. 01.03. Ansaat von mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien
6 15.10 21.03. Ansaat folgender winterharter Kulturen (gemäß Saatgutgesetz) oder deren Mischungen: Grünschnittroggen nach Saatgutgesetz, Pannonische Wicke, Zottelwicke, Winterackerbohne, Wintererbse oder Winterrübsen (inkl. Perko)
7 15.09. 31.01. Ansaat von Begleitsaaten zwischen oder in den Reihen bei Winterraps mit mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien; kein Herbizideinsatz nach dem Vierblattstadium des Rapses bis zum Ende des Begrünungszeitraumes
In Tabellenprogramm öffnen
1 Schritt: Datei auf Festplatte speichern. speichern abbrechen
2 Schritt: In MS Excel öffnen.
Darüber hinaus dürfen keine mineralischen Stickstoffdünger auf allen Flächen mit Zwischenfrüchten ausgebracht werden. Der Verbotszeitraum gilt vom Zeitpunkt der Anlage der Begrünung bis zum Ende des Begrünungszeitraums der jeweiligen Variante.
 
Auf allen Flächen mit Zwischenfrüchten (ausgenommen bei Variante 7) ist außerdem der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (z.B. auch Schneckenkorn) nicht erlaubt. Der Verbotszeitraum gilt vom Zeitpunkt der Anlage der Begrünung bis zum Ende des Begrünungszeitraumes.
 

Antragsfristen

Alle Begrünungsvarianten müssen im Mehrfachantrag 2025 mittels Angabe der entsprechenden Variante je Schlag in der Feldstücksliste beantragt werden.

Antragsfristen für Begrünungsvarianten

Begrünungsvariante Beantragung bis spätestens am
Varianten 1 bis 3 31. August 2025
Varianten 4 bis 7 30. September 2025
In Tabellenprogramm öffnen
1 Schritt: Datei auf Festplatte speichern. speichern abbrechen
2 Schritt: In MS Excel öffnen.

Achtung bei Vorbeantragungen

Nach den Fristen sind nur mehr Abmeldungen oder Verringerungen von Begrünungsvarianten möglich. Wurden Begrünungsvarianten bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Mehrfachantrag 2025 beantragt und ergeben sich notwendige Änderungen, so müssen sie im Antrag korrigiert oder gelöscht werden. Streichungen oder Reduzierungen von Begrünungsvarianten sind umgehend vorzunehmen, sobald sich herausstellt, dass auf einem beantragten Begrünungsschlag die Bedingungen (zeitgerechte Anlage etc.) nicht erfüllt werden können. Kann z. B. eine beantragte Begrünungsvariante 2 nicht fristgerecht bis spätestens am 5. August 2025 angelegt werden, hat bis zum spätesten Anlagetermin die Streichung oder Änderung der beantragten Variante 2 mittels Korrektur zum Mehrfachantrag 2025 selbsttätig durch den Betrieb oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer zu erfolgen.
 
Weitere detaillierte Informationen zu den geltenden Förderbedingungen der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ sind im gleichnamigen Informationsblatt unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter zu finden.
22.07.2025
Autor:AMA
Drucken
Empfehlen
Weitere Informationen:
1 2 3 4
  • 12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau ÖPUL 2023

  • 14 Almbewirtschaftung ÖPUL 2023

  • 15 Tierwohl - Behirtung ÖPUL 2023

  • 16 Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker ÖPUL 2023

  • 17 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland ÖPUL 2023

  • 18 Naturschutz (NAT) ÖPUL 2023

  • 19 Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) ÖPUL 2023

  • 20 Tierwohl - Weide ÖPUL 2023

  • 21 Tierwohl - Stallhaltung Rinder ÖPUL 2023

  • 22 Tierwohl - Schweinehaltung ÖPUL 2023

  • 23 Natura 2000 - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • 24 Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • Anhänge ÖPUL 2023

  • Prämie für Flächenzugang im ÖPUL begrenzt

1 2 3 4