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Spartenausschuss Weinbau
Der Vorsitzende
des Fachausschusses
für Weinbau, Matthias
Kierlinger, informierte
die Vollversammlung über die
Notwendigkeit, dass Österreich
auf Grund der Weiterentwicklung
des EU-Weinrechts
sein Weingesetz ändern müsse
(„Unser Weingesetz muss
komplett neu geschrieben werden.“).
So würde unter anderem
künftig die „Produktspezifikation“
die Herkunft mit
allen Details definieren und
damit die DAC-Verordnung
ersetzen. Weiter würden 2027
die Regionalen Wein Komitees
durch sogenannte Erzeugergemeinschaften
auf Vereinsbasis
abgelöst werden. Zur Vorarbeit
wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet,
so der Ausschuss-
Vorsitzende. Weiter berichtete
Kierlinger über die erfolgreiche
Veranstaltung zum Wiener
Weinpreis 2025. Es gab von 57
Betrieben 390 Einreichungen,
von denen 227 mit Gold, 133
mit Silber und 26 mit Bronze
ausgezeichnet worden sind.
Nächster Punkt: Die Diskussion
über das Buschenschankgesetz,
vor allem, ob die Anmeldung
durch einen Teilbetrieb
oder nur durch den Hauptbetrieb
möglich sein sollte, ist
nach wie vor ohne Ergebnis, so
der Ausschuss-Vorsitzende, der
auch darüber Auskunft gab,
dass die vorgeschriebene Wiederauspflanzung
im Rahmen
der Bewirtschaftungspflicht
(„Weingarten muss Weingarten
bleiben.“) nun auf zehn
Jahre verlängert worden ist.
Mit einem Überblick über den
Vegetationsfortschritt 2025
(auf Grund der späteren Blüte
wird die Lese Anfang bis Mitte
September erwartet) schloss
Kierlinger seinen Bericht.