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2. GAP-Teilzahlung überwiesen

Mehr als 330 Mio. Euro für Österreichs Landwirtschaft.
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© R_by Andreas Hermsdorf/PIXELIO - www.pixelio.de
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Für Planbarkeit und Stabilität: Die Agrarmarkt Austria (AMA) zahlt auch den 2. Teil der Leistungsabgeltungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) pünktlich im Juni 2025 an Österreichs Bäuerinnen und Bauern aus.
 
Die 2. GAP-Teilzahlung für das Antragsjahr 2024 wird am 25. Juni 2025 durch die AMA angewiesen. Diese Auszahlung umfasst unter anderem 100% der Maßnahme “Begrünung- Zwischenfrucht“ des Agrarumweltprogramm ÖPUL, die Restzahlungen für das Agrarumweltprogramm ÖPUL und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. Die 1. Teilzahlung (75% der Fördersumme) erfolgte im Dezember 2024.

Im Juni 2025 werden in Summe rund 333 Mio. Euro ausbezahlt:

  • rund 178 Mio. Euro für das ÖPUL (=25% Restzahlung + 100% Zwischenfrucht)
  •  rund 71,43 Mio. Euro für die Ausgleichszulage AZ (=25% Restzahlung)
  •  rund 2 Mio. Euro für Direktzahlungen
  •  rund 78,63 Mio. Euro für projektbezogene GAP-Zahlungen (davon 24,6 Mio. Euro für Basisdienstleistungen; 18,4 Mio. Euro Investitionsförderung landw. Betriebe; 5,6 Mio. Euro LEADER)
  •  rund 2,63 Mio. Euro für sektorbezogene GAP-Zahlungen (Obst & Gemüse, Imkerei und Wein)

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: “Die pünktliche Auszahlung sorgt für die Stabilität und Planungssicherheit auf unseren Höfen. Die Direktzahlungen, das Agrarumweltprogramm ÖPUL und die Ausgleichszulage tragen dazu bei, dass eine flächendeckende Landwirtschaft in Österreich erhalten bleibt. Nicht zuletzt stärken das Impulsprogramm und die Entlastungsmaßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit unserer bäuerlichen Familienbetriebe. Unsere Bäuerinnen und Bauern tragen mit ihrer Arbeit erheblich zum Wohl unseres Landes bei. Sie sorgen für unser Essen, erhalten unsere Kulturlandschaft, investieren mehr als je zuvor in das Wohl der Tiere und schaffen wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen - diese umfangreichen Mehrleistungen müssen auch entsprechend finanziell abgegolten werden.“

Hintergrundinformation:

Agrarumweltprogramm ÖPUL (inkl. Öko-Regelungen)
  • Die zweite Teilzahlung für das Antragsjahr 2024 beträgt 178 Mio. Euro, dies umfasst 25% der ÖPUL-Zahlungen (inkl. Öko-Regelungen) und 100% der Maßnahme “Begrünung-Zwischenfrucht“ des Sommers/Herbst 2024, sowie die über die Mindestbeträge hinausgehenden Öko-Regelungen. Ebenso werden die restlichen 25% der Bundesländer-Top-ups (Vorarlberg) ausbezahlt. Daneben erfolgten Nachberechnungen für die Vorjahre.
  • Das ÖPUL-Volumen inkl. Öko-Regelungen für 2024 beträgt insg. 584,5 Mio. Euro (2023: 526,6 Mio. Euro), davon 0,23 Mio. Euro Bundesländer-Top-ups. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Plus von 11%.
 
Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
  • Die zweite Teilzahlung für das Antragsjahr 2024 beträgt rund 71,43 Mio. Euro, dies sind 25% der Ausgleichszulage-Prämien und 25% der Bundesländer-Top-ups (Oberösterreich, Vorarlberg). Daneben erfolgten Nachberechnungen der Vorjahre.
  • Das Ausgleichszulage-Volumen für 2024 beträgt somit insgesamt 289,2 Mio. Euro (2023: 263,8 Mio. Euro), davon sind 5 Mio. Euro Bundes-Top-up sowie 4,6 Mio. Bundesländer-Top-ups. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die AZ-Auszahlungssumme um 9,6% erhöht.
 
Direktzahlungen inkl. Almweideprämie und Umverteilungsprämie bzw. Junglandwirte
  • Bei den Direktzahlungen werden 1,99 Mio. Euro an Betriebe, die bei der Dezember-Auszahlung aufgrund offener Vorort-Kontrollen gesperrt waren, ausbezahlt.
  • Die bisher getätigte Auszahlungssumme der Direktzahlungen (1. + 2. Auszahlung) für das Antragsjahr 2024 beläuft sich auf rund 575,1 Mio. Euro (ohne Öko-Regelungen).
 
Projektbezogene GAP-Maßnahmen
  • Neben den flächen- und tierbezogenen GAP-Zahlungen, werden im Rahmen der Ländlichen Entwicklung auch einzelne Projekte, wie beispielsweise eine Verarbeitungsraum mit Hofladen oder tierfreundliche Stallbauten gefördert.
  • Insgesamt werden im Juni 78,63 Mio. Euro für diese projektbezogenen Fördermaßnahmen ausbezahlt. Davon entfallen 61,2 Mio. Euro auf die Ausfinanzierung des Förderprogramms Ländliche Entwicklung 2014-2022 und 17,1 Mio. Euro auf die Projektmaßnahmen des GAP-Strategieplans 2023-2027.
  • Die Auszahlungssumme des Förderprogramms Ländliche Entwicklung 2014-2024 teilt sich wie folgt auf:
    • 24,6 Mio. Euro M07 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung
    • 13,6 Mio. Euro M20 Technische Hilfe
    • 7,7 Mio. Euro M04 Investitionen in materielle Vermögenswerte (davon 6,0 Millionen EUR für die VHA 4.1.1. Landwirtschaftliche Investitionsförderung)
    • 4,3 Mio. Euro M08 Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten
    • 4,3 Mio. Euro M19 LEADER
    • 3,2 Mio. Euro M06 Entwicklung der landw. Betriebe und sonstiger Unternehmen
    • 1,8 Mio. Euro M01 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
    • 1,4 Mio. Euro M16 Zusammenarbeit
    • 0,3 Mio. Euro M03 Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
  • Das Förderprogramm der Periode 2014-2022 hat einen Ausfinanzierungszeitraum von drei Jahren. Das bedeutet, dass Förderprojekte (z.B. Bau eines modernen Güllelagers), die bis Ende 2022 beantragt wurden bis Ende Juni 2025 die Möglichkeit haben ihre Rechnungen einzureichen. Die letzte Auszahlung erfolgt im Oktober 2025. Danach wird diese Förderperiode offiziell abgeschlossen.
  • Das Förderprogramm des GAP-Strategieplans 2023-2027 startete im Jänner 2023. Hier werden im Juni 17,1 Mio. Euro ausbezahlt.
    • 13,1 Mio. Euro Art. 73 Investitionen (davon 12,4 Mio. Euro für die Landwirtschaftliche Investitionsförderung)
    • 1,3 Mio. Euro Art. 75 Niederlassungsprämie
    • 2,4 Mio. Euro Art. 77 Zusammenarbeit (inkl. LEADER)
    • 0,2 Mio. Euro Art. 78 Informations- und Wissenstransfer

Mitteilungen und Bescheide

Die Mitteilungen und Bescheide zu den Abrechnungen werden gleichzeitig mit der Auszahlung am 25. Juni 2025 versendet. Darin wird für jeden Betrieb detailliert erklärt, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Wesentlich ist, dass für allfällige Beschwerden gegen Bescheide oder Einsprüche gegen Mitteilungen die Frist mit der Zustellung zu laufen beginnt. Nähere Informationen zu den Auszahlungsbeträgen, insbesondere zu Prämienhöhen oder -auflagen, können den Merkblättern der AMA entnommen werden.

Informationen unter www.eama.at

Die Auszahlungsbescheide und Mitteilungen sind zwei bis drei Tage nach dem Versand betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich "eArchiv" einsehbar. Ebenso kann im Register "Flächen" der detaillierte ÖPUL-Abrechnungsreport abgerufen beziehungsweise im Register "Kundendaten" der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden.

Für Fragen zur Auszahlung bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline an, darüber hinaus stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammern für Auskünfte gerne zur Verfügung. Rufnummer der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99
23.06.2025
Autor:BMLUK & AMA
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