Relevante Änderungen im Steuerrecht © Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Jell-Anreiter |
Erhöhung der Einnahmengrenze für land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb
Ab 2025 erfolgte eine Erhöhung der Einnahmengrenze von 45.000 Euro auf 55.000 Euro. Dafür war eine Änderung der LuF-Pauschalierungsverordnung 2015 erforderlich (Kundmachung im Bundesgesetzblatt am 23. Dezember 2024). Diese Erhöhung wurde nun auch in den Einkommensteuerrichtlinien vollzogen. Gleichzeitig wurde die jährliche Einnahmengrenze für die bäuerliche Nachbarschaftshilfe (zwischenbetriebliche Zusammenarbeit) mit Verrechnung von reinen Maschinenselbstkosten auf Basis der ÖKL-Richtwerte ebenfalls auf 55.000 Euro brutto ab Veranlagung 2025 erhöht.
Zu beachten ist weiterhin, dass Einnahmen aus dem land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb nicht "abpauschaliert" sind. Die Einnahmen sind gesondert aufzuzeichnen und steuerpflichtig.
Zu beachten ist weiterhin, dass Einnahmen aus dem land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb nicht "abpauschaliert" sind. Die Einnahmen sind gesondert aufzuzeichnen und steuerpflichtig.