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    Düngung zur Zwischenfrucht - darauf ist zu achten

    Mit der Novelle der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung 2023 wurden im Bereich der Herbstdüngung enge Grenzen gesetzt. Eine Düngung zu Zwischenfrüchten ist aber weiterhin zulässig. Dabei sind einige rechtliche Vorgaben betreffend Art der Düngemittel, Zeitraum und den ausgebrachten Stickstoffmengen zu beachten.
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    Vielfältige Zwischenfruchtmischungen – Nutzung der Synergien unterschiedlicher Eigenschaften der Mischungspartner. © BWSB
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    Vielfältige Zwischenfruchtmischungen – Nutzung der Synergien unterschiedlicher Eigenschaften der Mischungspartner. © BWSB
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    Welche Dünger dürfen eingesetzt werden?

    Bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" oder "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün" dürfen zur Zwischenfruchtdüngung nur organische Düngemittel eingesetzt werden.

    Verbotszeiträume beachten!

    Gemäß NAPV dürfen leichtlösliche stickstoffhaltige Dünger wie Gülle, Jauche oder Biogasgülle u.a. zur Zwischenfrucht bis einschließlich 31. Oktober ausgebracht werden, sofern diese bis 15. Oktober angebaut wurde. Für Betriebe in der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" ist eine Düngung bis einschließlich 14. Oktober zulässig. Langsam lösliche Stickstoffdünger wie Stallmist, Kompost oder Carbokalk dürfen generell bis einschließlich 29. November ausgebracht werden.

    Wie viel darf gedüngt werden?

    Grundsätzlich darf eine Herbstdüngung (= Düngung nach Ernte der letzten Hauptfrucht bis Beginn der Sperrfrist) 60 kg N ab Lager/ha nicht überschreiten. Zusätzlich zur Beschränkung der Herbstdüngung sind folgende Obergrenzen für die Düngung zur Zwischenfrucht zulässig:
    • Zwischenfrüchte ohne Leguminosen: 80 kg Njw/ha bzw. 70 kg in der Traun-Enns-Platte
    • Zwischenfrüchte mit Leguminosen: 40 kg Njw/ha bzw. 30 kg in der Traun-Enns-Platte
    Achtung: Die jeweils strengere Vorgabe ist einzuhalten - vor allem bei der Unterscheidung der Stickstoffbegrenzung in N ab Lager und N in jahreswirksamer Form ist hier erhöhtes Augenmerk geboten.

    Fazit

    Eine boden- und gewässerschonende Düngung kann sich positiv auf die Bestandesentwicklung auswirken und damit zur Erreichung der vielfältigen positiven Effekte des Begrünungsbestandes, wie Nährstoffspeicherung, Unkrautunterdrückung, Bodengare, phytosanitäre Effekte und allen voran den Erosionsschutz, beitragen. Mit Blick auf eine effiziente Nährstoffverwertung im Zwischenfruchtanbau ist die Wahl der Begrünungskulturen in der Mischung von zentraler Bedeutung. Für die Aufnahme hoher Stickstoffmengen eignen sich beispielsweise Vertreter aus der Familie der Kreuzblütler (Senf, Rettich, …). Leguminosen haben hingegen die Fähigkeit, selbst Stickstoff zu binden und sind daher für die Stickstoffanreicherung im Boden nützlich.  Daher ist bereits bei der Auswahl der Mischungspartner auf deren Eignung zur Düngerverwertung zu achten.
    18.06.2025
    Autor:Simon Kriegner-Schramml, BSc.
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