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Unvorhersehbare Ereignisse können dazu führen, dass bestimmte Auflagen im Rahmen des Mehrfachantrags nicht eingehalten werden können. Nachstehend eine kurze Information über Voraussetzungen, Fristen und das richtige Vorgehen.
Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse, die trotz aller Sorgfalt nicht verhindert werden können und zum Zeitpunkt der Beantragung der Fördermaßnahmen noch nicht bekannt waren. Dazu zählen insbesondere:
Vor allem Naturkatastrophen oder Wettereignisse spielten in den vergangenen Jahren eine zentrale Rolle, wenn es darum ging, Förderauflagen teilweise oder gänzlich nicht einhalten zu können. Je nach Grad der Schädigung sowie der weiteren Flächenbewirtschaftung ergeben sich unterschiedlichen Melde- und Korrekturnotwendigkeiten.
Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse, die trotz aller Sorgfalt nicht verhindert werden können und zum Zeitpunkt der Beantragung der Fördermaßnahmen noch nicht bekannt waren. Dazu zählen insbesondere:
- Schwere Wetterereignisse wie Starkregen, Überschwemmungen, Hagel, Dürre, Frost, Sturmschäden
- Unfälle, plötzliche schwere Krankheiten oder Todesfälle von Betriebsleitern
- Unfallbedingte Zerstörung von Stallgebäuden oder Aufzeichnungen
- Flurbereinigungsverfahren und dauerhafte oder vorübergehende Grundinanspruchnahme im öffentlichen Interesse
Vor allem Naturkatastrophen oder Wettereignisse spielten in den vergangenen Jahren eine zentrale Rolle, wenn es darum ging, Förderauflagen teilweise oder gänzlich nicht einhalten zu können. Je nach Grad der Schädigung sowie der weiteren Flächenbewirtschaftung ergeben sich unterschiedlichen Melde- und Korrekturnotwendigkeiten.