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Kollektivverträge (KV) haben eine verbindliche Wirkung. Die im KV geregelten Lohntabellen / Lohntafeln sind Mindestlöhne. Überzahlungen sind zulässig, Unterschreitungen dagegen verboten.
Seit mehr als 100 Jahren haben Kollektivverträge in Österreich eine tragende Rolle in der sozialen Partnerschaft und sichern den sozialen Frieden sowie wirtschaftliche Stabilität. Kollektivverträge in Österreich sind mehr als nur ein juristisches Regelwerk – er ist ein Ergebnis der Sozialpartnerschaft, Ausdruck von Vertrauen und Verantwortung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Kollektivverträge werden zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften abgeschlossen. Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgebervertretungen (z. B. Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, Arbeitgeberverbänden) und Arbeitnehmervertretungen (z. B. Gewerkschaften, AK, LAK), die bestimmte Mindeststandards für Arbeitsverhältnisse innerhalb eines Wirtschaftszweigs regelt. Er gilt überbetrieblich, also für ganze Branchen, und stellt sicher, dass Arbeitnehmer*innen faire Arbeitsbedingungen genießen – unabhängig vom einzelnen Betrieb.
In Österreich gibt es anders als in Deutschland keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Die Lohnuntergrenzen sind vielmehr in den Kollektivverträgen für die jeweiligen Branchen und Berufsgruppen geregelt.
Der Kollektivvertrag hat eine Schutzfunktion: Er schützt Arbeitnehmer*innen vor Ausbeutung und sorgt für gerechte Löhne, Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen. Andererseits sorgt er auch für Rechtsklarheit: Kollektivverträge sorgen für klare und einheitliche Regelungen, die über das Arbeitsrecht hinausgehen.
Seit mehr als 100 Jahren haben Kollektivverträge in Österreich eine tragende Rolle in der sozialen Partnerschaft und sichern den sozialen Frieden sowie wirtschaftliche Stabilität. Kollektivverträge in Österreich sind mehr als nur ein juristisches Regelwerk – er ist ein Ergebnis der Sozialpartnerschaft, Ausdruck von Vertrauen und Verantwortung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Kollektivverträge werden zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften abgeschlossen. Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgebervertretungen (z. B. Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, Arbeitgeberverbänden) und Arbeitnehmervertretungen (z. B. Gewerkschaften, AK, LAK), die bestimmte Mindeststandards für Arbeitsverhältnisse innerhalb eines Wirtschaftszweigs regelt. Er gilt überbetrieblich, also für ganze Branchen, und stellt sicher, dass Arbeitnehmer*innen faire Arbeitsbedingungen genießen – unabhängig vom einzelnen Betrieb.
In Österreich gibt es anders als in Deutschland keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Die Lohnuntergrenzen sind vielmehr in den Kollektivverträgen für die jeweiligen Branchen und Berufsgruppen geregelt.
Der Kollektivvertrag hat eine Schutzfunktion: Er schützt Arbeitnehmer*innen vor Ausbeutung und sorgt für gerechte Löhne, Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen. Andererseits sorgt er auch für Rechtsklarheit: Kollektivverträge sorgen für klare und einheitliche Regelungen, die über das Arbeitsrecht hinausgehen.