Eine seit Langem bestehende Forderung der LK Kärnten wurde erfüllt: Weibliche Mastrinder sind auch
förderbar geworden. Voraussetzung ist die Qplus-Rind-Teilnahme! © LK Kärnten/Augustin |
Für die Haltung von Mastrindern auf eingestreuten Liegeflächen gibt es in der GAP 2023 eine attraktive Förderung. Die ÖPUL 2023-Maßnahme "Tierwohl - Stallhaltung Rinder" bringt im Vergleich zur Vorgängerversion "Tierschutz - Stallhaltung" im ÖPUL 2015 einige ganz wesentliche Verbesserungen. Die seit Langem bestehende Forderung, dass die Fördermaßnahme auch für weibliche Mastrinder geöffnet werden soll, wurde erfüllt. Kalbinnenmäster können nun auch die Förderung beantragen. Zudem wurde die Maßnahme um die Kategorie der Kälber erweitert, sodass auch Kälbermäster, Kalb rosé-Mäster und Fresserproduzenten, die ihre Kälber auf Stroh halten, eine Förderung bekommen können. Die Erweiterung um die Kategorie Kälber ist aber auch für die Mutterkuhhalter ganz wesentlich. Denn es ist so leichter geworden, die Zugangsvoraussetzung zu erfüllen. Die Zugangsvoraussetzung ist zudem ganz wesentlich, von 3 RGVE/Betrieb auf 2 RGVE/Betrieb an förderbaren Tieren im Jahresdurchschnitt, reduziert worden. Im ÖPUL 2023 können daher auch Betriebe mit kleinerem Rinderbestand eine Unterstützung für die Haltung von Jungrindern auf eingestreuten Liegeflächen bekommen. Wie die Regelungen im Detail aussehen, lesen Sie hier.