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Routengenehmigung vereinfacht

Große Verwaltungsvereinfachung bei der Antragstellung
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Verwaltungsvereinfachung abgeschlossen

Die Verwaltungsvereinfachung bei der Antragstellung zur Routengenehmigung ist abgeschlossen. Die Antragsteller beantragen bei der Antragstellung im Feld der Route „Lastfahrt“ mit dem Wortlaut „Zone Süden“, „Zone Norden“ oder „Zone Süden und Norden“. Davon ausgehend, dass auch alle anderen Pflichtfelder ordnungsgemäß befüllt wurden, wird der Bescheid mit einer Beilage, welche die Zone umfasst, wie im PDF Dokument (Zonen) dargestellt ausgestellt. Noch im Vorjahr war die Antragstellung sehr umfangreich und komplex. Wesentliche Erleichterungen sollte die Ausarbeitung von Zonierungsplänen bringen. Nach einem regen Austausch zwischen der LK Wien mit der zuständigen MA 29, Fachbereich Sondertransporte wurde die Erstellung von Zonierungsplänen durch die LK Wien vereinbart, um zukünftig formelle und logistische Erleichterungen bei der Antragstellung zur Routenbewilligung zu schaffen. Dabei handelt es sich um ausgewiesene Gebiete, auf deren landwirtschaftlich genutzten Flächen der Einsatz von breiten und schweren Arbeitsmaschinen erforderlich ist. Im Falle der Beantragung einer Routengenehmigung muss der Antragsteller dann lediglich die zu bewirtschaftende Zone, und nicht in einem komplexen Verfahren sämtliche Straßenzüge angeben. Die Erstellung der Zonenpläne war sehr komplex, da Brücken, Bauwerke, öffentlicher Nahverkehr, Gleise, Verkehrszeichen usw. im Plandokument (in der Zone) ausreichend berücksichtigt werden mussten.

Nur zwei Zonen - Süden und Norden

Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung hat man sich mit der MA 29 auf die Erstellung von lediglich 2 Zonen verständigt („Zone Süden und Norden“). Vizepräsidentin Irene Maria Trunner hat bekanntermaßen viel Zeit und Engagement für die Ermittlung der Daten und die Erstellung der Pläne für den Norden, als Pendant dazu KR Markus Sandbichler für den Süden investiert.

Bewilligungen nunmehr für ein Jahr

Erfreulich ist auch, dass diese nun in Form von Jahresbewilligungen erteilt werden. Die bisherige unpraktikable Frist von lediglich 3 Monaten konnte erfolgreich in eine Jahresfrist wegverhandelt werden. Allerdings will man weiterhin im Gespräch bleiben und bei erfolgreichem Anlaufen der Antragstellungen auf eine zeitliche Ausweitung der Genehmigung hinwirken. Die LK Wien weist auch darauf hin, dass für die Erteilung einer Routenbewilligung gewisse Vorlaufzeiten seitens der Behörde erforderlich sind. Eine korrekte und vollständige Antragstellung ermöglicht ein zügiges Verfahren. Die Fachexperten der MA 29 – Sondertransporte (Bewilligung von Sondertransporten (Routengenehmigung) - Antrag (wien.gv.at) sind auch der fachliche Ansprechpartner.

Antragstellungen ab sofort möglich

Antragstellungen sind ab sofort in Form von Jahresbewilligungen für landwirtschaftliche Maschinen möglich. Entsprechend den im SOTRA-Erlass angeführten Auflagen kann für die vorgeschriebenen Zonen, entsprechend wie in den Beilagen angeführt, im Bundesland Wien angesucht werden.

Haftung & Versicherung

Von Fahrten ohne Routengenehmigung wird abgeraten. Abgesehen von Verwaltungsstrafen kann es bei etwaigen Unfällen mit Fahrzeugen ohne die erforderliche Routenbewilligung auch zu haftungsrechtlichen Fragen und versicherungsrechtlichen Problemen kommen, da die Versicherungen den entstandenen Schaden oft nicht abdecken. Es ist auch mit Kontrollen zu rechnen, ob die erforderliche Zulassungsbescheinigung erteilt wurde.

Echte Verwaltungsvereinfachung

„Mit der erfolgreichen Umsetzung des Projekts und der Jahresfrist kann man von einer echten Verwaltungsvereinfachung sprechen. Damit haben sich auch die umfangreichen Vorarbeiten einmal gelohnt.“ freut sich Vizepräsidentin Irene Maria Trunner zurecht. „Dennoch werden wir uns weiterhin bemühen noch mehr rauszuholen!“
Downloads zum Thema
  • INFOBLATT E-Government SOTRA für landwirtschaftliche Fahrzeuge
03.06.2025
Autor:Mag. Christian Reindl
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