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Verwaltungsvereinfachung abgeschlossen
Die Verwaltungsvereinfachung
bei der Antragstellung
zur Routengenehmigung ist
abgeschlossen. Die Antragsteller
beantragen bei der Antragstellung
im Feld der Route
„Lastfahrt“ mit dem Wortlaut
„Zone Süden“, „Zone Norden“
oder „Zone Süden und Norden“.
Davon ausgehend, dass
auch alle anderen Pflichtfelder
ordnungsgemäß befüllt wurden,
wird der Bescheid mit einer
Beilage, welche die Zone
umfasst, wie im PDF Dokument
(Zonen) dargestellt ausgestellt.
Noch im Vorjahr war die Antragstellung
sehr umfangreich
und komplex. Wesentliche Erleichterungen
sollte die Ausarbeitung
von Zonierungsplänen
bringen. Nach einem regen
Austausch zwischen der
LK Wien mit der zuständigen
MA 29, Fachbereich Sondertransporte
wurde die Erstellung
von Zonierungsplänen
durch die LK Wien vereinbart,
um zukünftig formelle und logistische
Erleichterungen bei
der Antragstellung zur Routenbewilligung
zu schaffen. Dabei
handelt es sich um ausgewiesene
Gebiete, auf deren landwirtschaftlich
genutzten Flächen
der Einsatz von breiten
und schweren Arbeitsmaschinen
erforderlich ist. Im Falle
der Beantragung einer Routengenehmigung
muss der Antragsteller
dann lediglich die
zu bewirtschaftende Zone, und
nicht in einem komplexen Verfahren
sämtliche Straßenzüge
angeben. Die Erstellung der
Zonenpläne war sehr komplex,
da Brücken, Bauwerke, öffentlicher
Nahverkehr, Gleise, Verkehrszeichen
usw. im Plandokument
(in der Zone) ausreichend
berücksichtigt werden
mussten.