Bei den ÖPUL-Maßnahmen “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und “Biologische Wirtschaftsweise“ sind ab einer gemähten Grünlandfläche von mehr als 2,00 ha (ohne Bergmähder) auf zumindest 7% der gemähten Grünlandfläche des Betriebes (ohne Bergmähder) Biodiversitätsflächen oder andere, für Biodiversitätsflächen anrechenbare Flächen, anzulegen.
Es bestehen nachfolgende Wahlmöglichkeiten, die mit dem entsprechenden Code im Mehrfachantrag zu kennzeichnen sind. Die Beantragung war bis 15. April möglich. Bei jeder der vier angebotenen Varianten hat zumindest einmal im Jahr eine Mahd mit Verbringung des Mähgutes zu erfolgen.
Bei allen Varianten sind Bewirtschaftungsauflagen einzuhalten, welche nachfolgend näher beschrieben werden.
Es bestehen nachfolgende Wahlmöglichkeiten, die mit dem entsprechenden Code im Mehrfachantrag zu kennzeichnen sind. Die Beantragung war bis 15. April möglich. Bei jeder der vier angebotenen Varianten hat zumindest einmal im Jahr eine Mahd mit Verbringung des Mähgutes zu erfolgen.
- Erste Nutzung frühestens mit der zweiten Mahd (Code DIVSZ)
- Nutzungsfreier Zeitraum (Code DIVNFZ)
- Belassen von Altgrasflächen (Code DIVAGF)
- Neueinsaat mit regionaler Saatgutmischung (Code DIVRS)
Bei allen Varianten sind Bewirtschaftungsauflagen einzuhalten, welche nachfolgend näher beschrieben werden.