Ab dem Antragsjahr 2025 wird das Aufstellen von Pheromonfallen zur Bekämpfung des Rübenderbrüsslers (Asproparthenis punctiventris) bei Zuckerrüben als optionaler Zuschlag in den ÖPUL-Maßnahmen "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" (UBB) und "Biologische Wirtschaftsweise" (BIO) gefördert.
Der Zuschlag wird grundsätzlich nur auf aktuellen Zuckerrübenflächen und auf Schlägen, auf denen im Vorjahr Zuckerrüben angebaut wurden, gewährt. Aufgrund der Entwicklung der Rübenderbrüsslerpopulation im Frühjahr 2025 und des damit verbundenen großen Schädlingsdrucks wird in einem aktuellen Schreiben des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft klargestellt, dass betroffene Flächen auch bei Umbruch der Zuckerrüben und Nachbau einer anderen Ackerkultur förderfähig sein können.
Der Zuschlag wird grundsätzlich nur auf aktuellen Zuckerrübenflächen und auf Schlägen, auf denen im Vorjahr Zuckerrüben angebaut wurden, gewährt. Aufgrund der Entwicklung der Rübenderbrüsslerpopulation im Frühjahr 2025 und des damit verbundenen großen Schädlingsdrucks wird in einem aktuellen Schreiben des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft klargestellt, dass betroffene Flächen auch bei Umbruch der Zuckerrüben und Nachbau einer anderen Ackerkultur förderfähig sein können.