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Pflanzengesundheit - News

Zulassungsänderungen Pflanzenschutzmittel

Das Pflanzenschutzmittel „Aliette WG“ (Reg.Nr. 4555-0) wurde für eine Anwendung gemäß Art. 53 der VO 1107/2009 (Gefahr im Verzug) für folgende Indikationen und Zeiträume gegen Falschen Mehltau zugelassen:
  • Gurke unter Glas vom 01.07.2025 bis 29.10.2025 (Behandlungen max. 3; Wartefrist 3 Tage)
  • Basilikum im Freiland vom 15.05.2025 bis 11.09.2025 (Behandlungen max. 2; Wartefrist 21 Tage)
  • Endivie unter Glas vom 01.09.2025 bis 31.10.2025 (Behandlungen max. 2; Wartefrist 14 Tage)
Wichtiger Hinweis zu „Mospilan 20 SG“ (Reg.Nr. 2830- 0): Durch Senkung des Rückstandshöchstgehalts vom enthaltenen Wirkstoff Acetamiprid, ist es kurzfristig zu Indikationsänderungen gekommen. Wir informierten über die Details in unserem Newsletter vom 07. April 2025, sowie über unsere Website. Informieren Sie sich vor einer Anwendung unbedingt, ob Ihre Kulturen von den Änderungen betroffen sind.

Mehr Datengrundlagen für den Pflanzenschutz

Um künftig noch besser auf Herausforderungen im Pflanzenschutz reagieren zu können, wird 2025 ein Schwerpunkt auf die systematische Dokumentation von Schäden durch Schädlinge und Krankheiten gelegt. Ziel ist es, fundierte Datengrundlagen zu schaffen, die sowohl die wirtschaftlichen Auswirkungen als auch die fachliche Absicherung von Interessenvertretung und Notfallzulassungsanträgen verbessern. Für interessierte Betriebe wird ein einfaches Aufzeichnungstool zur Verfügung gestellt. Landwirt:innen, die sich aktiv an der Erhebung beteiligen möchten, sind herzlich eingeladen, sich bei der Landwirtschaftskammer Wien zu melden. Jede Rückmeldung aus der Praxis hilft, die Anliegen der Betriebe noch gezielter vertreten zu können!

Pflanzenschutz und Nützlingseinsatz

Mit den wärmer werdenden Temperaturen steigt auch der Schädlingsdruck in geschützten und offenen Kulturen deutlich an. Ein regelmäßiges Monitoring ist jetzt unerlässlich, um erste Befallsymptome frühzeitig zu erkennen und schnell reagieren zu können.

Vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sollte unbedingt geprüft werden, ob für das jeweilige Problem ein nützlingsschonendes oder selektiv wirkendes Mittel verfügbar ist. Eine gezielte Mittelwahl hilft, bestehende Nützlingspopulationen zu schützen und Folgeschäden zu vermeiden. Wenn Pflanzenschutzmittelanwendungen notwendig werden, muss der Einsatz gut auf eventuell vorhandene oder geplante Nützlingsanwendungen abgestimmt werden.

Unvermeidbare Behandlungen sollten mit einem ausreichenden zeitlichen Abstand erfolgen, um negative Auswirkungen auf eingesetzte oder natürlich vorhandene Nützlinge zu minimieren – unabhängig davon, ob biologische oder chemischsynthetische Mittel verwendet werden.
05.05.2025
Autor:Ilona Müller, BSc
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