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Online-Zahlungsantrag: AMA Digitale Förderplattform

Seit Einführung der DFP in der Ländlichen Entwicklung LE 23-27 müssen Zahlungsanträge für eine Auszahlung der Förderung durch die förderwerbenden Personen (fwP) digital gestellt werden.
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Zahlungsantrag einreichen

Der Zahlungsantrag kann erst nach erfolgter Genehmigung des Förderantrags und nach entsprechender Projektumsetzung in der DFP, mit dem Einstieg über die ID-Austria unter www.eama.at eingereicht werden. Die Inhalte des Genehmigungsschreibens, wie der Durchführungszeitraum für die Kostenanerkennung, eventuelle Bedingungen und Auflagen, sind dabei zu beachten. Für die Einreichung eines Zahlungsantrages in der DFP öffnen Sie in der Projektübersicht des betreffenden Antrages (Klick auf die Lupe rechts neben dem Antrag) den Menüpunkt „Zahlungsantrag“. Mit „neuer Zahlungsantrag“ startet die Eingabemaske zur Erfassung der Investitionskosten. Nach den allgemeinen Eingabedaten kommen Sie unter „Übersicht der Investitionskosten“ mit „+“ zur Erfassung der Belege.

Zu beachten

Jede Rechnung (Beleg) ist in der DFP einzeln zu erfassen und mit dem Zahlungsnachweis als Einzeldokument hochzuladen. Als Zahlungsnachweise gelten Kontoauszüge, Umsatzlisten und Buchungsbestätigungen, jedoch keine Auftragsbestätigungen. Sollten Rechnungsbelege nicht förderbare Kosten enthalten (siehe Infofeld), sind diese bei den Belegen unter „nicht förderfähige Kosten“ einzugeben. Die eingereichten Rechnungen müssen grundsätzlich den Vorgaben des §11 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) entsprechen, wobei folgende Inhalte gegeben sein müssen:
  • Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens
  • Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
  • Rechnungsnummer und Rechnungsdatum n Leistung, Preis und Angabe des Steuersatzes
Der/die Rechnungsempfänger: in muss mit der förderwerbenden Person (fwP) übereinstimmen. Bei juristischen Personen (z.B.: GmbH, Verein, Genossenschaft etc.) und im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften (z.B.: KG, OG) müssen die Rechnungen auf diese selbst lauten und sind ausschließlich von diesen selbst zu bezahlen. Bei Personenvereinigungen (z.B.: GesbR) sind die jeweiligen Gesellschafter: innen als Rechnungsempfänger zulässig. Die eingereichten Unterlagen und Belege werden auf sanktionsrechtliche Bestimmungen durch die bewilligende Stelle und auch durch Vorortkontrollen durch die AMA überprüft. Vorortkontrollen können bis zum Ende der Behaltefrist (5 Jahre ab dem Datum der Letztzahlung) durchgeführt werden.

Informationen

Damit die Einreichung des Zahlungsantrags korrekt durchgeführt werden kann, stehen mehrere Informationsquellen zur Verfügung: Im Informationsportal der AMA (www.ama.at/dfp/home) sind Unterlagen sowie Erklär-Videos zum Zahlungsantrag veröffentlicht. Weiters besteht die Möglichkeit, das kostenpflichtige Beratungsangebot der LK Wien in Anspruch zu nehmen (ab 50 €, je nach Rechnungsanzahl). Dies sichert die formale Richtigkeit der eingereichten Belege und Sie erhalten fachliche Unterstützung bei der Erstellung des Zahlungsantrags in der DFP inklusive Upload der Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsbelege). Das Risiko von Förderverlust oder Sanktionen wird somit vermieden.

Nicht geförderte Kosten

  • Kleinbetragsrechnungen unter 100 € netto
  • Barzahlungen über  5.000 € netto
  • Gebrauchte Maschinen und Geräte sowie technische und bauliche Anlagen
  • Kosten, die nicht dem Projekt zuordenbar sind z.B.: Verpflegung, Werkzeug, Paletten, Arbeitskleidung, Verbrauchsmaterial (Diesel usw.)
  • Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren n Finanzierungs- und Versicherungskosten n Steuerberatungs- und Anwaltskosten
  • Laufende Betriebskosten
  • Leasingfinanzierte Investitionen: nur die bezahlten Leasingraten im Abrechnungszeitraum
  • Kosten für den Erwerb von Grund und Boden
30.04.2025
Autor:Mag. Erik Graham
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