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Feldweg und Flur schützen

LK Wien fordert Kontrolle durch „WasteWatcher“
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© Stefan Fuchs
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© Stefan Fuchs
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Insbesonders seit der Corona Pandemie hat die Verschmutzung der landwirtschaftlichen Flächen, aber insbesondere des landwirtschaftlichen Wegenetzes in Wien massiv zugenommen.

Haufenweise Müll, Getränkedosen, Flaschen und sonstige Fast Food Restmüllbestände zieren das Bild entlang der von Landwirt:innen und Weinhauer:innen anlässlich der Bewirtschaftung genutzten Wege in Wien.

Die Landwirtschaftskammer hat sich daher an den zuständigen Umweltstadtrat Jürgen Czernohorszky um entsprechende Unterstützung und Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen gewandt.

Kontrollbehörde wird vergrößert

Wie aus den Medien bekannt ist, soll Wiens Kampf gegen Müllsünder dieses Jahr durch mehr Kontrollen intensiviert werden. Die Behörde „Waste- Watcher“ wird um ein Drittel größer, die Kontrollen sollen ausgeweitet werden. Ob achtlos weggeworfene Zigarettenstummel, liegengelassener Hundekot oder illegal abgelagerter Abfall – Müllvergehen zeigen sich in unterschiedlichster Form. Um dem entgegenzuwirken, gibt es in Wien seit 2008 die sogenannten „WasteWatcher“. Das Wiener Reinhaltegesetz als gesetzliche Grundlage sieht ein ausdrückliches Verbot von Verunreinigen im öffentlichen Raum vor, es ermöglicht auch eine öffentliche Aufsicht durch die „WasteWatcher“. Dabei handelt es sich um eine speziell geschulte Kontrollbehörde, die sich um Sauberkeit im öffentlichen Raum kümmert und so zum sauberen Stadtbild Wiens beiträgt.

Ausweitung der Kontrolle gefordert

Das landwirtschaftliche Wegenetz wird natürlich auch von der naherholungssuchenden Bevölkerung genutzt. Dabei ist es egal, ob es sich um Straßen, Feldwege, Stadtwanderwege, Güterwege, Radwege oder Interessentenwege handelt. Das Bild ist immer das gleiche. Die Verschmutzung entlang dieser Wege nimmt zusehend zu. Die Reinigung und Entsorgung der Wege und der angrenzenden Kulturflächen wird größtenteils von den Bewirtschafter:innen der angrenzenden Weingärtenflächen und Feldern übernommen, da der Wind naturgemäß den Müll auch in die angrenzenden Nutzflächen verträgt. Darüber hinaus nimmt die Ablagerung von Sperrmüll entlang dieser Wege, aber auch unmittelbar an den Wegen angrenzenden Kulturflächen in Wien vehement zu.

Laut Wiener Reinhaltegesetz ist das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen verboten. Straßen mit öffentlichem Verkehr sind alle dem Verkehr von Menschen oder Fahrzeugen dienenden Grundflächen, ohne Rücksicht auf die Art der Oberflächenbefestigung, sofern sie von jeder Person unter den gleichen Bedingungen benützt werden können. Als Bestandteile der Straßen gelten unmittelbar dem Verkehr dienende Flächen, wie insbesondere Fahrbahnen, Gehsteige, Radwege, Gehwege und Begleitwege. Zu den Einrichtungen im Zuge einer Straße zählen auch Durchlässe, Stützmauern, Dämme, Straßengräben und -böschungen, Straßenbankette und die im Zuge einer Straße gelegenen Bepflanzungen. Die Problematik der Verunreinigungen auf Straßen und Wegen im Sinne des Reinhaltegesetzes trifft in Wien auf beinahe alle Wege entlang von bewirtschafteten Kulturflächen (Weinbau, Ackerbau, Feldgemüse) zu.

In diesem Sinn ist rasches Handeln und vermehrte Kontrollen notwendig. Die LK Wien hat sich daher an die Stadt Wien gewandt und ersucht, den Fokus in Zukunft insbesonders auch auf das landwirtschaftliche Wegenetz zu legen. Nur eine saubere Umwelt gewährt auch die Aufrechterhaltung der Kulturlandschaft und die Sicherung des Landschaftsbildes.
30.04.2025
Autor:Mag. Christian Reindl
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