Feldweg und Flur schützen
LK Wien fordert Kontrolle durch „WasteWatcher“
Insbesonders seit der Corona
Pandemie hat die Verschmutzung
der landwirtschaftlichen
Flächen, aber insbesondere
des landwirtschaftlichen Wegenetzes
in Wien massiv zugenommen.
Haufenweise Müll,
Getränkedosen, Flaschen und
sonstige Fast Food Restmüllbestände
zieren das Bild entlang
der von Landwirt:innen und
Weinhauer:innen anlässlich
der Bewirtschaftung genutzten
Wege in Wien.
Die Landwirtschaftskammer
hat sich daher
an den zuständigen Umweltstadtrat
Jürgen Czernohorszky
um entsprechende Unterstützung
und Prüfung der rechtlichen
Rahmenbedingungen gewandt.
Kontrollbehörde wird vergrößert
Wie aus den Medien bekannt
ist, soll Wiens Kampf gegen
Müllsünder dieses Jahr durch
mehr Kontrollen intensiviert
werden. Die Behörde „Waste-
Watcher“ wird um ein Drittel
größer, die Kontrollen sollen
ausgeweitet werden. Ob achtlos
weggeworfene Zigarettenstummel,
liegengelassener
Hundekot oder illegal abgelagerter
Abfall – Müllvergehen
zeigen sich in unterschiedlichster
Form. Um dem entgegenzuwirken,
gibt es in Wien
seit 2008 die sogenannten
„WasteWatcher“. Das Wiener
Reinhaltegesetz als gesetzliche
Grundlage sieht ein ausdrückliches
Verbot von Verunreinigen
im öffentlichen Raum vor,
es ermöglicht auch eine öffentliche
Aufsicht durch die „WasteWatcher“.
Dabei handelt es
sich um eine speziell geschulte
Kontrollbehörde, die sich
um Sauberkeit im öffentlichen
Raum kümmert und so zum
sauberen Stadtbild Wiens beiträgt.
Ausweitung der Kontrolle gefordert
Das landwirtschaftliche Wegenetz
wird natürlich auch von
der naherholungssuchenden
Bevölkerung genutzt. Dabei ist
es egal, ob es sich um Straßen,
Feldwege, Stadtwanderwege,
Güterwege, Radwege oder Interessentenwege
handelt. Das
Bild ist immer das gleiche. Die
Verschmutzung entlang dieser
Wege nimmt zusehend zu. Die
Reinigung und Entsorgung der
Wege und der angrenzenden
Kulturflächen wird größtenteils
von den Bewirtschafter:innen
der angrenzenden Weingärtenflächen
und Feldern
übernommen, da der Wind
naturgemäß den Müll auch
in die angrenzenden Nutzflächen
verträgt. Darüber hinaus
nimmt die Ablagerung von
Sperrmüll entlang dieser Wege,
aber auch unmittelbar an den
Wegen angrenzenden Kulturflächen
in Wien vehement zu.
Laut Wiener Reinhaltegesetz
ist das Verunreinigen von Straßen
mit öffentlichem Verkehr
sowie von öffentlich zugänglichen
Grünflächen verboten.
Straßen mit öffentlichem Verkehr
sind alle dem Verkehr
von Menschen oder Fahrzeugen
dienenden Grundflächen,
ohne Rücksicht auf die Art der
Oberflächenbefestigung, sofern
sie von jeder Person unter
den gleichen Bedingungen benützt
werden können. Als Bestandteile
der Straßen gelten
unmittelbar dem Verkehr dienende
Flächen, wie insbesondere
Fahrbahnen, Gehsteige,
Radwege, Gehwege und Begleitwege.
Zu den Einrichtungen
im Zuge einer Straße zählen
auch Durchlässe, Stützmauern,
Dämme, Straßengräben
und -böschungen, Straßenbankette
und die im Zuge
einer Straße gelegenen Bepflanzungen.
Die Problematik
der Verunreinigungen auf Straßen
und Wegen im Sinne des
Reinhaltegesetzes trifft in Wien
auf beinahe alle Wege entlang
von bewirtschafteten Kulturflächen
(Weinbau, Ackerbau,
Feldgemüse) zu.
In diesem Sinn ist rasches
Handeln und vermehrte Kontrollen
notwendig. Die LK Wien
hat sich daher an die Stadt
Wien gewandt und ersucht,
den Fokus in Zukunft insbesonders
auch auf das landwirtschaftliche
Wegenetz zu legen.
Nur eine saubere Umwelt gewährt
auch die Aufrechterhaltung
der Kulturlandschaft und
die Sicherung des Landschaftsbildes.
30.04.2025
Autor:Mag. Christian Reindl