Aufgrund des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Ungarn und der Slowakei im österreichischen Grenzgebiet wurden behördliche Maßnahmen und Verbote für Betriebe in den betroffenen Sperrzonen (Schutzzone, Überwachungszone und weitere Sperrzonen) verordnet. Die betroffenen Gebiete wurden in einer Kundmachung durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz festgelegt.
Als MKS-empfängliche Tiere gelten unter anderem landwirtschaftliche Nutztiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Neuweltkamele.
In einem aktuellen Schreiben des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft wurden nachfolgend beschriebene Festlegungen und Erleichterungen für Förderverpflichtungen im Rahmen des Agrarumweltprogramms ÖPUL 2023 getroffen. Diese Regelungen finden gegebenenfalls auch auf künftige Gebiete Anwendung, die als Sperrzone zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche festgelegt werden.
Als MKS-empfängliche Tiere gelten unter anderem landwirtschaftliche Nutztiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Neuweltkamele.
In einem aktuellen Schreiben des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft wurden nachfolgend beschriebene Festlegungen und Erleichterungen für Förderverpflichtungen im Rahmen des Agrarumweltprogramms ÖPUL 2023 getroffen. Diese Regelungen finden gegebenenfalls auch auf künftige Gebiete Anwendung, die als Sperrzone zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche festgelegt werden.