Das Programm SZ-Online von ÖBSZ bietet viele Funktionen, um die Almmeldung von Schafe und Ziegen zu vereinfachen, ab 2025 auch die Erstellung von eAMA tauglichen Almauftriebslisten. © Pixabay/ekrem |
Für den Erhalt der Zahlungen müssen die Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen, Equiden und Neuweltkamele) eine Alpungsdauer von mindestens 60 Tagen einhalten. Unterbrechungen sind entsprechend zu melden. Der Tag des Abtriebs zählt nicht zu den 60 Tagen, der Tag des Auftriebs hingegen schon. Als Altersstichtag gilt der 1. Juli des Antragsjahres. Die Verantwortung der korrekten Meldungen auf der Alm liegt beim Almbewirtschafter, welcher zudem bis 15. April 2025 die bestoßenen Almweideflächen in der Feldstückliste seines Mehrfachantrags zu beantragen hatte.