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ÖPUL-Weiterbildung: Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" - zwei Weiterbildungen erforderlich!

Alle Betriebe, die an der Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" teilnehmen, sind verpflichtet, zwei getrennte Weiterbildungen zu absolvieren: Biodiversitäts-Weiterbildung (3 Stunden) und Bio-spezifische Weiterbildung (5 Stunden)
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© Rene Hemerka-BML
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Diese beiden Weiterbildungen sind unabhängig voneinander zu absolvieren, können also nicht miteinander kombiniert oder ersetzt werden. Auch wenn beide Themen eng mit der biologischen Bewirtschaftung zusammenhängen, handelt es sich um getrennt anrechenbare Bildungsmaßnahmen.

Was heißt das konkret?
Die Biodiversitäts-Weiterbildung richtet sich an alle UBB- und Bio-Teilnehmer, unabhängig von der Maßnahme. Die Bio-spezifische Weiterbildung ist ausschließlich für Betriebe mit der Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" vorgesehen und behandelt Inhalte rund um den biologischen Landbau - wie Pflanzenschutz, Düngung, Fruchtfolge oder Tierhaltung unter Bio-Bedingungen.

Frist beachten!
Beide Weiterbildungen müssen bis 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Um Engpässe gegen Jahresende zu vermeiden, wird eine frühzeitige Teilnahme empfohlen. Das LFI Niederösterreich bietet regelmäßig passende Schulungen an - sowohl in Präsenz als auch online. Details zu Terminen und Anmeldung finden Sie auf https://noe.lfi.at/.
 
17.04.2025
Autor:DI Katharina Heiderer
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