Wie sieht eine ordnungsgemäße Rechnung aus? © wichayada/stock.adobe.com |
Bei Lieferung oder Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen (z.B. Handelsbetrieb, Metzgerei, Gasthaus, anderer Land- und Forstwirt) oder an eine juristische Person (z.B. Verein) sind pauschalierte Land- und Forstwirt:innen seit 2004 verpflichtet, ordnungsgemäße Rechnungen auszustellen.
Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich stellt für umsatzsteuerpauschalierte Land- und Forstwirt:innen entsprechende Rechnungsmuster zur Verfügung - hier herunterladen!
Die Rechnungen umsatzsteuerpauschalierter Land- und Forstwirt:innen unterscheiden sich nur in einem Punkt von den Rechnungen anderer (nicht-pauschalierter) Unternehmer:innen: Sie erhalten in der Regel keine UID-Nummer (Ausnahmen etwa für innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen). Auf Rechnungen an andere Unternehmer:innen, auf denen eine UID-Nummer ausgewiesen sein müsste, ist der Hinweis anzuführen, dass der Umsatz dem Durchschnittssteuersatz von 13% unterliegt (Vermerk: "Durchschnittssteuersatz 13%"; bei bestimmten Getränken überdies "zzgl. Zusatzsteuersatz 7%"). Derartige Rechnungen berechtigen den Empfänger der Lieferung oder Leistung - trotz Fehlens der UID-Nummer - zum Vorsteuerabzug.
Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich stellt für umsatzsteuerpauschalierte Land- und Forstwirt:innen entsprechende Rechnungsmuster zur Verfügung - hier herunterladen!
Die Rechnungen umsatzsteuerpauschalierter Land- und Forstwirt:innen unterscheiden sich nur in einem Punkt von den Rechnungen anderer (nicht-pauschalierter) Unternehmer:innen: Sie erhalten in der Regel keine UID-Nummer (Ausnahmen etwa für innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen). Auf Rechnungen an andere Unternehmer:innen, auf denen eine UID-Nummer ausgewiesen sein müsste, ist der Hinweis anzuführen, dass der Umsatz dem Durchschnittssteuersatz von 13% unterliegt (Vermerk: "Durchschnittssteuersatz 13%"; bei bestimmten Getränken überdies "zzgl. Zusatzsteuersatz 7%"). Derartige Rechnungen berechtigen den Empfänger der Lieferung oder Leistung - trotz Fehlens der UID-Nummer - zum Vorsteuerabzug.