Die Karpfenteiche werden traditionell im Herbst oder Frühjahr abgefischt. © Florian Kainz/Archiv Aqua |
Kulturerbe
Landwirtschaft ist eine der ersten Kulturleistungen der Menschheit. Die einhergehende Sesshaftwerdung des Menschen war die Voraussetzung für die Entstehung unserer heutigen Gesellschaft und Kultur. Die traditionelle Landwirtschaft mit ihrem regionalen, speziellen Wissen und Bräuchen ist ein Teil des Welterbes, der in vielen Bereichen auf der ganzen Welt bedroht ist. Aus diesen Gründen hat die FAO, die "Food and Agriculture Organisation" der Vereinten Nationen im Jahr 2002 das Programm der "Globally Important Agricultural Heritage Systems" (GIAHS), als landwirtschaftliches Kulturerbe, ins Leben gerufen.
Österreich ist zu Recht stolz auf seine traditionell kleinstrukturierte und vielfältige Landwirtschaft. Diese ist eng verwoben mit den ländlichen sozialen Strukturen, Traditionen und Brauchtum und bildet damit einen zentralen Teil des österreichischen Kulturerbes ab. Um diese Alleinstellungsmerkmale im internationalen Rahmen zu verankern, sollen auch wertvolle unter Druck geratene österreichische traditionelle Nutzungssysteme beschrieben und als GIAHS ausgezeichnet werden und so national zu deren Erhaltung beitragen. Das Programm bietet die Chance, dies als positive Beispiele international zu positionieren, als Kontrast zur industrialisierten Landwirtschaft.
Österreich ist zu Recht stolz auf seine traditionell kleinstrukturierte und vielfältige Landwirtschaft. Diese ist eng verwoben mit den ländlichen sozialen Strukturen, Traditionen und Brauchtum und bildet damit einen zentralen Teil des österreichischen Kulturerbes ab. Um diese Alleinstellungsmerkmale im internationalen Rahmen zu verankern, sollen auch wertvolle unter Druck geratene österreichische traditionelle Nutzungssysteme beschrieben und als GIAHS ausgezeichnet werden und so national zu deren Erhaltung beitragen. Das Programm bietet die Chance, dies als positive Beispiele international zu positionieren, als Kontrast zur industrialisierten Landwirtschaft.