Neue Biogasanlagen mit einer Vor-Ort-Verstromung können nur mehr dort gefördert werden, wenn der Standort mindestens zehn Kilometer Luftlinie von einer Gasleitung entfernt liegt. |
Biogasanlagen mit Vor-Ort-Verstromung
Neue Biogasanlagen mit einer Vor-Ort-Verstromung können nur mehr dort gefördert werden, wenn der Standort mindestens 10 km Luftlinie von einer Gasleitung entfernt liegt. Die Leistung der Anlage kann maximal 250 kW betragen. Dies entspricht einem Produktionsmaximum von rund 2,1 Mio. kWh Strom und 2,5 Mio. kWh Wärme. Die Wärme muss zu rund 2/3 nachweislich genutzt werden, um die Anforderungen hinsichtlich der Effizienz der Anlage (Brennstoffnutzungsgrad) zu erreichen. Der Rohstoffmix darf keine eigens angebauten nachwachsenden Rohstoffe (wie z.B. Mais) umfassen. Erlaubt sind ausschließlich Reststoffe aus der Landwirtschaft (wie z.B. Maisstroh) oder biogene Abfälle (wie z.B. Getreideausputz). Zusätzlich muss der Rohstoffmix zu mindestens 30 Masse-% aus Wirtschaftsdünger bestehen. Der Einsatz von Zwischenfrüchten und Restgrünland ist zusammen mit 30 Masse-% beschränkt.