Bei zeitgerechter Einreichung des Mehrfachantrags 2025 können erforderliche Änderungen der Schlagnutzungsart bis Anfang Dezember ohne Prämieneinbußen vorgenommen werden, sofern noch nicht ein Verstoß festgestellt wurde oder eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt wurde.
Ausweitungen oder Nachreichungen von Flächen oder prämienrelevanter Codes (z.B. SLK) können nur bis spätestens am 15. April 2025 prämienfähig berücksichtigt werden.
Korrekturen, die sich aus dem Flächenmonitoring oder Vorabprüfungen ergeben, müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Information der AMA vom betroffenen Betrieb selbsttätig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer durchgeführt werden.
Weitere Informationen zum Flächenmonitoring sind unter
www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter beim Punkt “AMA MFA Fotos APP“ abrufbar.