Aussetzen der Weidevorgabe bedingt möglich – Bio-Paarhufer (Rinder, Schafe, Ziegen, Wasserbüffel, Schweine,…) in der Überwachungs- und weiteren Sperrzone müssen bis auf Widerruf nicht geweidet werden, sofern ein Kontakt mit anderen gelisteten Tieren oder wildlebenden Paarhufern nicht ausgeschlossen werden kann. © EIP Berg-Milchvieh Projektgruppe |
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Rindern, Büffeln, Schweinen, Ziegen, Schafen und anderen Paarhufern. Aufgrund des Ausbruchsgeschehens in Ungarn und der Slowakei ist derzeit in Österreich ein Maßnahmenpaket zur Verhinderung einer Einschleppung nach Österreich in Kraft, das u.a. ein Einfuhrverbot bestimmter Tiere und Produkte aus der Slowakei und Ungarn umfasst und sowie Gebote zum Schutz heimischer Betriebe vor der Maul- und Klauenseuche.
Bio-Tierhalterinnen und Bio-Tierhalter dürfen ihre Tiere grundsätzlich auf die Weide schicken. In der Überwachungszone und der weiteren Sperrzone muss jedoch sichergestellt sein, dass die Tiere keinen Kontakt mit anderen gehaltenen Tieren gelisteter Arten haben und bestmöglich vor dem Kontakt mit wildlebenden Tieren gelisteter Arten geschützt sind.
Bio-Tierhalterinnen und Bio-Tierhalter dürfen ihre Tiere grundsätzlich auf die Weide schicken. In der Überwachungszone und der weiteren Sperrzone muss jedoch sichergestellt sein, dass die Tiere keinen Kontakt mit anderen gehaltenen Tieren gelisteter Arten haben und bestmöglich vor dem Kontakt mit wildlebenden Tieren gelisteter Arten geschützt sind.