Die Weidehaltung ist laufend in einem Weidetagebuch zu dokumentieren.
Das Weidetagebuch muss folgende Informationen enthalten:
- Tierkategorie/-gruppe
- Angaben zum Weideort (Feldstücke am Heimbetrieb, Fremdweiden und Almen)
- Beginn und Ende zusammenhängender Weidezeiträume je Weideort
- tageweise tierbezogene Hinderungs- und Unterbrechungsgründe wie z.B. bei Krankheiten, Geburten, Witterungsextreme etc.
Erleichternd kann, sofern immer alle Tiere einer Tierkategorie auf denselben Feldstücken weiden, anstatt der Anzahl der Tiere “alle“ vermerkt werden, auch wenn sich die Anzahl durch Zukauf, Verkauf, Hineinwachsen in und Hinauswachsen aus der Kategorie ändert.
Weidet eine Tiergruppe in einem zusammenhängenden Weidezeitraum auf mehreren Feldstücken, können die Feldstücke ebenfalls zusammengefasst werden.
Bei Schafen und Ziegen muss im Falle von Geburten keine einzeltierbezogene Dokumentation erfolgen, sofern die Tiere die geforderten Weidetage, trotz Abzug der Tage im Stall nach der Ablammung/Abkitzung, erreichen. Jedoch muss die Anzahl der wegen der Ablammung/Abkitzung im Stall stehenden Schafe/Ziegen dokumentiert werden. Werden zum Beispiel die Tiere jeweils 10 Tage zur Ablammung/Abkitzung im Stall gehalten, dann muss eine Gesamtweidedauer von 130 (120 + 10) Tagen beziehungsweise 160 Tagen (150 + 10 bei Beantragung des optionalen Zuschlags) für die gesamte Tierkategorie eingehalten werden.
Das Weidetagebuch wird im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft. Eine Aufzeichnungsvorlage steht online unter
www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aufzeichnungsvorlagen zur Verfügung. Auch andere Weideaufzeichnungen werden anerkannt, sofern die notwendigen Angaben enthalten sind.