Investitionsförderung für Spezialkulturbetriebe
Ländliche Entwicklung 2023 bis 2027 Garten-, Wein- und Obstbau: Förderbudget gesichert!
Die Förderanträge für „Investitionen
in die landwirtschaftliche
Erzeugung“ der Förderperiode
2023 bis 2027 können
ausschließlich über die digitale
Förderplattform (DFP) mit
der eigenen ID Austria Signatur
(ehemals Handy Signatur) gestellt
werden. Ein Papierantrag
ist nicht mehr vorgesehen! Zugang
zur Antragstellung finden
Sie auf der Homepage der Agrar-
Markt-Austria auf www.eama.
at, bzw auf
www.ama.at/dfp.
Die Berater:innen der Landwirtschaftskammer
Wien unterstützen
Sie gerne bei der Antragstellung
auf der digitalen
Förderplattform der AMA. Eine
zeitgerechte Terminvereinbarung
ist unbedingt erforderlich,
die Förderberatung selbst
ist kostenfrei. Im Anschluss ist
eine Hilfestellung durch die Beratung
zu einem Pauschalbetrag
von 100 € möglich.
Im folgenden Beitrag wird
eine Übersicht über die wichtigsten
Fördermöglichkeiten
im Spezialkulturbereich (v.a.
Garten-, Gemüse-, Wein- und
Obstbau) geboten. Nähere Details
und Anleitungen sind im
„Merkblatt Investitionen“ und
in „Erklärvideos“ auf der Homepage
der Agrar-Markt-Austria
www.ama.at/dfp zu finden.
Wer wird gefördert?
- Aktive Bewirtschafter:innen
landwirtschaftlicher Betriebe
- Natürliche, juristische
Personen und Personenvereinigungen,
die einen landund
forstwirtschaftlichen
Betrieb auf eigene Rechnung
bewirtschaften.
Was wird im Spezialkulturbereich gefördert?
- Einstell-, Lager- und
Wirtschaftsgebäude (nicht
Wohngebäude)
- Bauliche Investitionen in
der Bienenhaltung und für
die Weinproduktion
- Gartenbau: bauliche
Maßnahmen z.B.: Gewächshäuser,
Folientunnel inkl.
technischer Einrichtungen,
Pilzzucht, Indoor-Produktionsanlagen
z.B.: für CBD
Hanf, Microgreens, etc.
- Neuanlage von Obst- und
Dauerkulturen und Schutzmaßnahmen
(Hagel-, Frostund
Regenschutz)
- Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen
- Klima- und Umweltmaßnahmen:
z.B.: Umrüstung
von fossil betriebenen Motoren
auf Pflanzenöl.
- Maschinen und Geräte
der Innenwirtschaft; Reinigungs-,
Sortier-, und Trocknungsanlagen,
Elektrische
Hoflader und Elektrostapler
(ohne fossilen Antrieb)
- Maschinen und Geräte
der Außenwirtschaft: einzelbetrieblich
oder gemeinschaftlich:
- Erntemaschinen für Kartoffel-,
Zuckerrüben-,
Wein- und Obstbau, Spezialkulturen Pflanzenschutzgeräte und
Direktsaatanbaugeräte
- Digitalisierung z.B.: Lenkeinrichtungen,
Feldroboter,
Wildtierdetektion
Welche Fördervoraussetzungen sind einzuhalten?
- Bewirtschaftung von
mindestens 3 ha lw. Fläche
oder ein eigener Einheitswert
Garten-, Feldgemüse-, Obstoder
Weinbau sowie Bienenhaltung
- Geeignete berufliche Qualifikation
des/der Betriebsleiter:
in (z.B.: Facharbeiter:innenprüfung)
oder zumindest
drei Jahre Berufserfahrung
als Betriebsführer:in oder
hauptberuflich beschäftigtes
Familienmitglied
- Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit
des Projektes
muss gegeben sein (Betriebsplan,
Projektbeurteilung)
- Für Investitionen ab
150.000 € ist ein Betriebskonzept
verpflichtend
Bauliche Maßnahmen
- Vorlage eines gültigen
Baubescheids
- Neubauten sind nur dann
förderbar, wenn diese nicht
mit fossiler Energie versorgt
werden (Ausnahme nur für
CO2-klimaneutrale Heizungsanlagen im Gartenbau)
- Trocknungs- und Belüftungsanlagen
auf Basis fossiler
Energie sind nicht förderbar.
Maschinen und Geräte
- Maschinen und Geräte
der Innenwirtschaft auf Basis
fossiler Brennstoffe sind
nicht förderbar
- Notstromaggregate sind
erst ab einer Leistung von 30
kVA und ab einer Abgasstufe
Stage V förderfähig
- Pflanzenschutzgeräte
sind nur mit gültigem ÖAIP
Gütezeichen förderfähig
Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen
- Eine wasserrechtliche Bewilligung
sowie weitere erforderliche
allfällige naturschutzrechtliche
Bewilligungen
müssen vorliegen
- Wasserzähler verpflichtend
installiert
- Wassereinsparpotenzial
von mindestens 15% muss
erreicht werden
Nach welchen Kriterien wird mein Projekt ausgewählt?
laufend
in der digitalen Förderplattform
selbsttätig oder mit
Unterstützung der LK Förderberatung
eingebracht werden.
Die Vorhaben werden in einem
Auswahlverfahren anhand eines
bundesweit einheitlichen
Schemas bewertet und ausgewählt.
Wie wird gefördert?
Jeder Betrieb hat ein Grundkontingent
von Nettokosten
von 100.000 €. Danach erfolgt
eine Staffelung auf max.
400.000 € Kostenkontingent
je Hauptbetrieb, abhängig vom
Standardoutput. Gartenbaubetriebe
erhalten max. 800.000 €
je Betrieb.
Förderbare Kosten - Untergrenzen
- Mind. 15.000 € Nettokosten
pro Förderantrag
- Ausnahme: mind. 10.000 €
für Verbesserung der Klimaund
Umweltwirkung
- Die Förderintensität beträgt
für Investitionen generell
max. 50%
Zinsenzuschuss zum Agrarinvestitionskredit (AIK)
- Beträgt 50%
- Kredituntergrenze 20.000€
- Kreditlaufzeit: 5 - 20 Jahre
Was muss noch berücksichtigt werden?
- Das Kostenkontingent bezieht
sich auf die Förderperiode
2023 bis 2027 (5 Jahre)
- Bei Maschinen und Geräten
der Außenwirtschaft stehen
pro Betrieb max. 100.000 €
an Kosten in der LE Förderperiode
bis 2027 zur Verfügung
- Sind mehrere zusammenhängende
Betriebe am Betriebsstandort
- so beträgt das
maximale Kostenkontingent
gemeinsam max. 400.000 €
bzw. bei Gartenbaubetrieben
max. 800.000 €
- Eigenleistungen werden
nicht gefördert
- Gebrauchte Maschinen
und Geräte werden nicht gefördert
- Photovoltaikanlagen werden
in dieser Fördermaßnahme
nicht gefördert, Anträge
können online bei der
Kommunalkredit Consulting
GmbH (KPC) bei den Umweltförderungen
gestellt werden.
27.03.2025
Autor:Dipl.-Ing. Klaus Zambra