Korrekturen und Ummeldungen
Nach dem Einreichen des
Mehrfachantrages sind Änderungen
mittels Korrektur zu
melden. Korrekturen können
anerkannt werden, sofern noch
keine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt
oder auf einen Verstoß
hingewiesen wurde.
Änderungen der Kultur/Nutzung
(Schlagnutzungsart) können
bis 15 Kalendertage vor
Auszahlung, also praktisch das
ganze Jahr prämienfähig anerkannt
werden. Die Vergabe eines
neuen Codes nach dem 15.
April wird prämienmäßig nicht
berücksichtigt (z.B. Nachbeantragung
„SLK“ seltene landwirtschaftliche
Kulturpflanzen).
Ausnahme ist der Code BHG für
Blüh-, Heil- und Gewürzpflanzen.
Dieser kann, so wie die Änderung
der Schlagnutzungsart,
bis 15 Kalendertage vor der Auszahlung
prämienfähig vergeben
werden. Die Codierungen OP
(ohne Prämie), GI (Grundinanspruchnahme)
und PSM (Einsatz
von Pflanzenschutzmitteln)
können selbstverständlich
auch nach dem 15. April vergeben
bzw. geändert werden, da
damit in den ersten beiden Fällen
(OP und GI) auf die Prämie
verzichtet wird und im Fall der
Pflanzenschutz-Codierungen
der Antragsteller im MFA eine
Planung bekannt gegeben hat
und Nachmeldungen/Korrekturen/
Abmeldungen während
des Jahres melden muss, wenn
vor Ort der Pflanzenschutz anders
umgesetzt wird als geplant.
Zwischenfrucht-Begrünungen
können bis spätestens 31. August
auf die Varianten 1, 2 oder
3 und bis spätestens 30. September
auf die Varianten 4, 5, 6 oder
7 geändert werden. Ebenso können
bis zu den genannten Fristen
die Variantenflächen ausgedehnt
oder Varianten neu beantragt
werden.