Grundlage: Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV)
Die NAPV verlangt, dass in Gebieten mit verstärkten Aktionen zum Schutz der Gewässer (siehe NAPV, Tabelle Anlage 5) über die Bewirtschaftung betriebsbezogene und schlagbezogene Aufzeichnungen über die Stickstoffdüngung erstellt werden müssen. Die schlagbezogenen Aufzeichnungen sind von jenen Betrieben zu führen, die mehr als 5 ha Ackerflächen bewirtschaften oder bei denen auf mehr als 2 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche Gemüse angebaut wird. Details zu den Aufzeichnungsverpflichtungen: Hinweise zu Aufzeichnungsverpflichtungen