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Routengenehmigung Mähdrescher

Vereinfachung mit Zonenplänen in Finalisierung
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© LK Wien/Diendorfer
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© LK Wien/Diendorfer
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Die Antragstellung zur Routengenehmigung in Wien ist sehr komplex und derzeit mit kurzen Ausstellzeiten (max. 3 Monate) geregelt. Die LK Wien, führend unter der Vizepräsidentin Irene Maria Trunner und den beiden Ackerbaufunktionären Dipl.- Ing. Bernhard Schabbauer und Dipl.-Ing. Markus Sandbichler hat mit großen Einsatz an erheblichen Verwaltungsvereinfachungen und Verbesserungen für die betroffenen Landwirt:innen gearbeitet. Künftig soll es nur noch 2 Zonen in Wien („Nord“ und „Süd“) geben. Je nach Bedarf wird nur die jeweilige Zone (oder beide) ohne Bekanntgabe konkreter Routen beantragt. Das dadurch extrem vereinfachte Antragsverfahren sollte nicht nur den Bewirtschaftern, sondern auch etwaigen Lohnunternehmern entgegenkommen und die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung mit Mähdreschern oder sonstigen schweren Zugmaschinen ermöglichen.

Aufwendige Erstellung der Zonenpläne

esentliche Erleichterungen sollte die Ausarbeitung von Zonierungsplänen bringen. Nach einem regen Austausch zwischen der LK Wien mit der zuständigen MA 29, Fachbereich Sondertransporte wurde die Erstellung von Zonierungsplänen durch die LK Wien vereinbart, um zukünftig formelle und logistische Erleichterungen bei der Antragstellung zur Routenbewilligung zu schaffen. Dabei handelt es sich um ausgewiesene Gebiete, auf deren landwirtschaftlich genutzten Flächen der Einsatz von breiten und schweren Arbeitsmaschinen erforderlich ist. Im Falle der Beantragung einer Routengenehmigung muss der Antragsteller dann lediglich die zu bewirtschaftende Zone, und nicht in einem komplexen Verfahren sämtliche Straßenzüge angeben. Die Erstellung der Zonenpläne ist sehr komplex, da Brücken, Bauwerke, öffentlicher Nahverkehr, Gleise, Verkehrszeichen usw. im Plandokument (in der Zone) ausreichend berücksichtigt werden müssen.

Lediglich 2 Zonen geplant

Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung hat man sich mit der MA 29 auf die Erstellung von lediglich 2 Zonen verständigt. VP Irene Trunner hat viel Zeit und Engagement für die Ermittlung der Daten und die Erstellung der Pläne für den Norden, als Pendant dazu KR Markus Sandbichler für den Süden investiert. Die durch die LK Wien fertiggestellten Routenpläne wurden der MA 29 mittlerweile zur Abnahme übermittelt. Eine Freigabe sollte nach einer ca. zweimonatigen Vorlaufzeit zwecks Abnahme der Routen vor Ort durch die Behörde erfolgen. Offen ist derzeit noch Gadnergassenbrücke als Verbindung zwischen dem 10. und 11. Wiener Bezirk, wo noch eine entsprechende Statik der ÖBB eingeholt werden muss. In diesem Zusammenhang darf auch auf die konstruktive Zusammenarbeit mit der MA 29 - Fachbereich Sondertransporte hingewiesen werden. In Verbindung mit der Erstellung der Zonierungspläne ist auch die Ausweitung der Geltungsdauer im Fokus der Gespräche. Derzeit ist laut SOTRA Erlass eine Geltungsdauer in Wien von drei Monaten vorgesehen.

Ausweitung der Bewilligung auf ein Jahr geplant

Die LK Wien setzt sich in den Gesprächen für eine Ausweitung der Geltungsdauer auf zumindest 1 Jahr an, damit eine einmalige Antragstellung pro Jahr ausreichend ist. Die diesbezüglichen Gespräche mit der Behörde verlaufen sehr konstruktiv. Sollte sich wider Erwarten die Erstellung der Zonierungspläne wegen ausständiger Gutachten länger verzögern, ist die Antragstellung nach dem bekannten System vorzunehmen. Die Antragstellung ist bekanntermaßen komplex. Die LK Wien weist auch darauf hin, dass für die Erteilung einer Routenbewilligung gewisse Vorlaufzeiten seitens der Behörde erforderlich sind. Eine korrekte und vollständige Antragstellung ermöglicht ein zügiges Verfahren. Die Fachexperten der MA 29 – Sondertransporte (Bewilligung von Sondertransporten (Routengenehmigung) - Antrag (wien. gv.at) sind auch der fachliche Ansprechpartner in diesem Bereich. Grundsätzlich wird derzeit die Bewilligung für drei Monate ausgesprochen.

Haftungs- und versicherungsrechtliche Probleme, Kontrollen

Von Fahrten ohne Routengenehmigung wird abgeraten. Abgesehen von Verwaltungsstrafen kann es bei etwaigen Unfällen mit Fahrzeugen ohne die erforderliche Routenbewilligung auch zu haftungsrechtlichen Fragen und versicherungsrechtlichen Problemen kommen, da die Versicherungen den entstandenen Schaden oft nicht abdecken. Es ist auch mit Kontrollen zu rechnen, ob die erforderliche Zulassungsbescheinigung erteilt wurde.

Echte Verwaltungsvereinfachung

Bei einer erfolgreichen Umsetzung des Projekts kann man von einer echten Verwaltungsvereinfachung sprechen. Dann hätten sich auch die umfangreichen Vorarbeiten gelohnt. Die LK Wien wird über den weiteren Verlauf entsprechend berichten.
27.03.2025
Autor:Mag. Christian Reindl uGM
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