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Kreislaufwirtschaft und bestimmte Ackerkulturen werden im ÖPUL gefördert

Bei der Angabe von förderwürdigen Kulturen im Mehrfachantrag werden automatisch Prämienzuschläge gewährt.
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Bei den mehrjährigen Maßnahmen “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB) und “Biologische Wirtschaftsweise“ (BIO) gibt es Prämienzuschläge für den Anbau bestimmter Ackerkulturen. Bei BIO gibt es außerdem Zuschläge für Kreislaufwirtschaft am Acker und Grünland. Diese Prämien werden automatisch gewährt, wenn die Teilnahmekriterien vorliegen und die jeweilige Schlagnutzungsart in der Feldstücksliste des Mehrfachantrages beantragt wird.

Zuschläge für förderwürdige Ackerkulturen

Die Zuschläge für förderwürdige Ackerkulturen werden in den Maßnahmen UBB und BIO gewährt und gelangen zusätzlich zur jeweiligen Basismodulprämie automatisch zur Auszahlung. Die inhaltlichen Anforderungen für die Zuschläge sind in beiden Maßnahmen ident. Der Flächenanteil der förderwürdigen Kulturen muss in Summe mindestens 15% betragen. Die Zuschläge werden bis zu maximal 40% der Ackerfläche gewährt. Über 7% hinausgehende Biodiversitätsflächen werden für die Erreichung der 15%-Grenze einbezogen. Für Zweitkulturen können die Zuschläge ebenfalls gewährt werden.

Folgende Ackerkulturen sind förderwürdig:

  • Wechselwiese, Kleegras, Klee, Luzerne, sonstiges Feldfutter und Ackerweide
  • Ackerbohnen, Erbsen, Esparsette, Kichererbsen, Linsen, Lupinen, Peluschken, Platterbsen und Wicken
  • Kresse, Ölrettich, Rübsen, Senf und Raps
  • Sonnenblumen
  • Blühpflanzen, Heil- und Gewürzpflanzen sowie Saatgutproduktion autochthoner Wildpflanzen

Blühpflanzen, Heil- und Gewürzpflanzen sowie Saatgutproduktion autochthoner Wildpflanzen
Bei Vorhandensein einer eindeutigen Schlagnutzungsart in der Feldstücksliste (z.B. Buchweizen, Öllein, Sommermohn…) wird der betroffene Schlag automatisch für den Prämienzuschlag berücksichtigt. Ist keine spezifische Schlagnutzungsart für die angebaute Kultur auswählbar, so muss zusätzlich der Code BHG in der Feldstücksliste vergeben werden. Dies gilt ebenso für die Saatgutproduktion autochthoner Wildpflanzen.

Hinweis

Der Code BHG kann für die Schlagnutzungsarten “Heilpflanzen“, “Gewürzpflanzen“, “Sonstige Ackerkulturen“, “Futtergräser“ und “Klee“ vergeben werden. Im Zusatztextfeld muss außerdem die genaue Kultur eingetragen werden.
Als Blühpflanzen, Heil- und Gewürzpflanzen sind folgende Kulturen anrechenbar:
Acker-Stiefmütterchen, Anis, Arnika, Baldrian, Basilikum, Bockshornklee, Bohnenkraut, Borretsch, Brennnessel, Buchweizen, Dille, Drachenkopf, Flohsamen, Gewürzfenchel, Johanniskraut, Kamille, Kerbel, Koriander, Kornblume, Kreuzkümmel, Kümmel, Lavendel, Lein, Leindotter, Liebstöckel, Löwenzahn, Malve, Mariendistel, Melisse, Minze, Mohn, Mutterkraut, Nachtkerze, Neslia (Finkensame), Oregano, Petersilie, Phacelia, Ringelblume, Rosmarin, Saflor, Salbei, Schafgarbe, Schlüsselblume, Schnittlauch, Schöllkraut, Schwarzkümmel, Sonnenhut, Steinklee, Studentenblume, Thymian, Wallwurz (Beinwell), Ysop, Zuckerwurzel
Die förderbaren Kulturen zur Saatgutproduktion von autochthonen Wildpflanzen sind im Anhang C der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 festgelegt. Die Sonderrichtlinie und deren Anhänge sind unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/recht abrufbar.

Zuschlag für Feldgemüse und Erdbeeren

Für Feldgemüsekulturen und Erdbeeren wird in der Maßnahme “Biologische Wirtschaftsweise“ automatisch ein Zuschlag gewährt. Die Definition der Feldgemüsekulturen ist im Informationsblatt “Allgemeine Teilnahmebedingungen“ unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter einsehbar.
 

Zuschlag für Kreislaufwirtschaft ab dem Antragsjahr 2025

In der Maßnahme “Biologische Wirtschaftsweise“ gibt es ab dem Antragsjahr 2025 einen Zuschlag für Kreislaufwirtschaft auf Ackerflächen und Grünlandflächen. Der Zuschlag wird automatisch berechnet, wenn die nachfolgend beschriebenen Kriterien vorliegen.

Kreislaufwirtschaft auf Ackerflächen

Neben den Zuschlägen für förderwürdige Ackerkulturen wird zusätzlich ein Zuschlag für folgende Kulturen gewährt:
  • Wechselwiese, Kleegras, Klee, Luzerne, sonstiges Feldfutter und Ackerweide
  • Ackerbohnen, Erbsen, Esparsette, Kichererbsen, Linsen, Lupinen, Peluschken, Platterbsen und Wicken
Die genannten Kulturen (unabhängig von einer eventuellen zusätzlichen Codierung, z.B. mit DIV) müssen in Summe mehr als 15% der Ackerfläche am Betrieb ausmachen. Außerdem müssen am Betrieb im Jahresdurchschnitt unter 1,40 RGVE/ha Futterfläche (Summe Grünland und Ackerfutterflächen) gehalten werden.

Kreislaufwirtschaft auf Grünlandflächen

Dieser Zuschlag wird für sämtliche Grünlandflächen (inklusive Grünland-Biodiversitätsflächen) des Betriebes gewährt. Der Betrieb muss im Jahresdurchschnitt mindestens 0,30 und weniger als 1,40 raufutterverzehrende Großvieheinheiten (RGVE) pro Hektar Futterfläche (Summe Grünland und Ackerfutterflächen) halten. Weiters müssen in Summe mehr als 8% Grünland-Biodiversitätsflächen oder “artenreiches Grünland“ der Maßnahme “Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“ bewirtschaftet werden.
 
Die Prämienhöhen und weitere Informationen zu den ÖPUL-Maßnahmen “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und “Biologische Wirtschaftsweise“ sind in den gleichnamigen Informationsblättern unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter zu finden.
26.03.2025
Autor:Agrarmarkt Austria
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