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ÖPUL 2023: Optionaler Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben

In den ÖPUL-Maßnahmen UBB und BIO können Pheromonfallen bei Zuckerrüben gefördert werden.
Ab dem Antragsjahr 2025 wird das Aufstellen von Pheromonfallen zur Bekämpfung des Rübenderbrüsslers (Asproparthenis punctiventris) bei Zuckerrüben als optionaler Zuschlag in den ÖPUL-Maßnahmen "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB) und “Biologische Wirtschaftsweise“ (BIO) gefördert.

Beantragung des Zuschlages im Mehrfachantrag

Die Beantragung des optionalen Zuschlages “Pheromonfallen bei Zuckerrüben“ setzt eine gültige Teilnahme an den ÖPUL-Maßnahmen UBB oder BIO voraus. Bis spätestens am 15. April 2025 kann der Zuschlag mittels Code für den entsprechenden Schlag im Mehrfachantrag 2025 prämienfähig beantragt werden. Dazu sind die Schläge, auf denen die Pheromonfallen aufgestellt werden, in der Feldstücksliste des Mehrfachantrages mit dem Code PZR zu kennzeichnen. Dies ist auf den Schlagnutzungsarten “Zuckerrüben“ und “Rübenvermehrung“ möglich, sowie auf Flächen, wo diese Schlagnutzungsarten im Vorjahr beantragt wurden. Es muss nicht mit allen Zuckerrübenschlägen oder Zuckerrübenschlägen des Vorjahres am Zuschlag teilgenommen werden.

Mindestens 15 Pheromonfallen pro Hektar

Es hat eine Anlage und der Betrieb von mindestens 15 Pheromonfallen je Hektar zu erfolgen. Die Anzahl der Fallen muss aufgerundet werden, beispielsweise müssen auf einem Schlag mit 1,02 ha 16 Fallen eingegraben werden. Eine Pheromonfalle muss zumindest aus einem Fangbehälter sowie aus darin ausgelegten Pheromon-Lockstoffen bestehen. Die Verteilung der mindestens 15 Pheromonfallen pro Hektar muss nicht gleichmäßig erfolgen, sondern kann sich auch auf Einwanderungsrouten des Käfers konzentrieren.

Anlage maximal 14 Tage nach Anbau der Zuckerrüben

Die Anlage hat spätestens 14 Kalendertage nach dem Anbau der Zuckerrübe oder spätestens zu einem vergleichbaren Zeitpunkt bei einer auf Zuckerrüben des Vorjahres nachfolgenden Kultur zu erfolgen. Die Pheromonfallen sind jedenfalls fünf Wochen am Feld zu belassen und regelmäßig - zumindest zweimal im Mindestanlagezeitraum - zu leeren und spätestens vor der Ernte zu entfernen. Die regelmäßige Kontrolle, die Instandhaltung des Fangbehälters, erforderlichenfalls die Erneuerung des Lockstoffs und das regelmäßige Entleeren ist bis zum Entfernen der Fallen durchzuführen.

Aufzeichnungsverpflichtungen

Es sind Aufzeichnungen über die Anlage und den Betrieb der Pheromonfallen (Schlag und Anlagedatum, Anzahl je Schlag sowie Datum des Entleerens sowie Entfernen der Fallen) zu führen sowie Belege über den Bezug der Pheromone am Betrieb aufzubewahren. Die verwendeten Pheromonfallen sind zumindest bis 30. September jeden Jahres aufzubewahren und im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle dem Prüforgan vorzuweisen.
 
Eine Aufzeichnungsvorlage steht online unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aufzeichnungsvorlagen zur Verfügung. Auch andere Aufzeichnungen werden anerkannt, sofern diese die notwendigen Angaben enthalten.
 
Vorzeitiger Umbruch ist zu dokumentieren
 
Sollte ein Umbruch auf Schlägen mit angelegten Pheromonfallen erforderlich sein, so hat eine entsprechende Dokumentation (Vermerk in den Aufzeichnungen mit Begründung) zu erfolgen. Bei Nachbau von Zuckerrüben sind die Pheromonfallen entweder zu belassen oder unmittelbar nach dem Nachbau wieder anzulegen. Werden keine Zuckerrüben nachgebaut, darf der Zuschlag für Pheromonfallen nicht beantragt werden.
 
Weitere detaillierte Informationen zum Zuschlag für “Pheromonfallen bei Zuckerrüben“ können in den ÖPUL-Maßnahmeninformationsblättern “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und “Biologische Wirtschaftsweise“ unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter nachgelesen werden.
19.03.2025
Autor:AMA
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