Mulchsaat, Direktsaat und Strip-Till-Verfahren
Als erosionsgefährdete Kulturen gelten Ackerbohnen, Kartoffeln, Kürbis, Mais, Rüben, Sojabohnen, Sonnenblumen, Sorghum und Sudangras, unabhängig von der Hangneigung und dem Anbauverfahren. Auf Ackerschlägen größer 0,50 ha und mit einer überwiegenden Hangneigung ab 10% wird bei erosionsgefährdeten Kulturen die Basismodulprämie für die Maßnahmen “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und “Biologische Wirtschaftsweise“ nur dann gewährt, wenn auf solchen Schlägen ein erosionsminderndes Verfahren gemäß der Maßnahme “Erosionsschutz Acker“ durchgeführt und beantragt wird.
Bei Anbau mit den erosionsmindernden Verfahren “Mulchsaat“, “Direktsaat“ und “Strip-Till“ besteht eine Kombinationspflicht mit der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ oder “Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün“. Demnach ist im Frühjahr 2025 eine prämienfähige Teilnahme an der Maßnahme “Erosionsschutz Acker“ nur möglich, wenn vor dem Anbau der erosionsgefährdeten Kultur entweder im Jahr 2024 an der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ mit den Varianten 4, 5 oder 6 auf dem betroffenen Schlag teilgenommen wurde oder im Jahr 2025 an der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün“ teilgenommen wird. Die Förderverpflichtungen für diese Maßnahme müssen bereits seit 1. Jänner 2025 erfüllt werden und daher muss auf dem Schlag eine angelegte Zwischenfrucht über den Winter stehen geblieben sein.