Die Tiergesundheitsdienst-Verordnung definiert den Tiergesundheitsdienst (TGD) als „eine auf Dauer angelegte Einrichtung, mit dem Ziel der Beratung landwirtschaftlicher Tierhalter und der Betreuung von Tierbeständen zur Minimierung des Einsatzes von Tierarzneimitteln und haltungsbedingten Beeinträchtigungen bei der tierischen Erzeugung, in der Tierärzte und tierhaltende Landwirte vertreten sind.“
Organisation „Tiergesundheitsdienst Österreich“
Die gesetzliche Grundlage stellt die TGD-Verordnung dar. Zur Umsetzung der Aufgaben wurden im Jahr 2002 8 Länder-Tiergesundheitsdienste (ausgenommen Wien) und ein bundesweit tätiger Geflügelgesundheitsdienst nach den neuen Vorgaben „neu“ eingerichtet. Der NÖ Tiergesundheitsdienst wurde beispielsweise erstmals bereits 1996 als gemeinnütziger Verein gegründet.
Am 02. Februar 2023 wurde zudem der Verein „Tiergesundheit Österreich“ gegründet, welcher die Dachorganisation der bestehenden Tiergesundheitsdienste darstellt. Der Vorstand setzt sich aus je drei Personen aus den Mitgliedergruppen Landwirtschaft, Tierärzteschaft, Wirtschaft und Tiergesundheitsdienste zusammen. Mit der Gründung des Vereins „Tiergesundheit Österreich“ wird an der Weiterentwicklung und Absicherung der hohen Tiergesundheits- und Tierwohlstandards in Österreich gearbeitet.
Im TGD stehen somit Beratung und regelmäßige Betreuung der Nutztierbestände im Vordergrund. Nur so ist es möglich, den Arzneimitteleinsatz nachhaltig zu reduzieren sowie die Haltungsbedingungen zu verbessern. Dies trägt wesentlich zur Sicherung des Tierschutzes, Konsumentenschutzes sowie zur Qualität der Lebensmittelproduktion bei. Das Leitbild lautet: „Vorbeugung ist besser als heilen“.
Die Teilnahme am Tiergesundheitsdienst erfolgt auf freiwilliger Basis.
Betriebserhebungen sind das zentrale Element im Tiergesundheitsdienst. Im Rahmen der regelmäßig durchzuführenden Betriebserhebungen durch die Betreuungstierärzte werden mögliche Schwächen im System aufgezeigt und Lösungsvorschläge erarbeitet.
Wichtige Punkte sind dabei die Arzneimittelanwendung und deren Dokumentation, Tierschutz, Tiergesundheit, Hygiene, Fütterung, Haltungsbedingungen, Stallklima, Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen und vom Landwirt absolvierte Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich Tiergesundheit.
Der Tiergesundheitsdienst ist ein anerkanntes QS-System, welches von verschiedenen Organisationen genutzt wird. Der Tiergesundheitsdienst ist die Grundlage für mehrere Qualitätsprogramme in der Nutztierproduktion, wie z.B. AMA Gütesiegel.
Da Wien keinen eigenen TGD hat, wurde festgelegt, dass Wiener Tierhalter:innen dem TGD Niederösterreich beitreten dürfen. (https://www.noe-tgd.at)
Zur optimalen Haltung und Betreuung von Tieren ist Sachkenntnis erforderlich. Um das Wissen der am TGD teilnehmenden Tierärzte und Landwirte auf dem letzten Stand zu halten, sind diese verpflichtet, regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Organisation „Tiergesundheitsdienst Österreich“
Die gesetzliche Grundlage stellt die TGD-Verordnung dar. Zur Umsetzung der Aufgaben wurden im Jahr 2002 8 Länder-Tiergesundheitsdienste (ausgenommen Wien) und ein bundesweit tätiger Geflügelgesundheitsdienst nach den neuen Vorgaben „neu“ eingerichtet. Der NÖ Tiergesundheitsdienst wurde beispielsweise erstmals bereits 1996 als gemeinnütziger Verein gegründet.
Am 02. Februar 2023 wurde zudem der Verein „Tiergesundheit Österreich“ gegründet, welcher die Dachorganisation der bestehenden Tiergesundheitsdienste darstellt. Der Vorstand setzt sich aus je drei Personen aus den Mitgliedergruppen Landwirtschaft, Tierärzteschaft, Wirtschaft und Tiergesundheitsdienste zusammen. Mit der Gründung des Vereins „Tiergesundheit Österreich“ wird an der Weiterentwicklung und Absicherung der hohen Tiergesundheits- und Tierwohlstandards in Österreich gearbeitet.
Im TGD stehen somit Beratung und regelmäßige Betreuung der Nutztierbestände im Vordergrund. Nur so ist es möglich, den Arzneimitteleinsatz nachhaltig zu reduzieren sowie die Haltungsbedingungen zu verbessern. Dies trägt wesentlich zur Sicherung des Tierschutzes, Konsumentenschutzes sowie zur Qualität der Lebensmittelproduktion bei. Das Leitbild lautet: „Vorbeugung ist besser als heilen“.
Die Teilnahme am Tiergesundheitsdienst erfolgt auf freiwilliger Basis.
Betriebserhebungen sind das zentrale Element im Tiergesundheitsdienst. Im Rahmen der regelmäßig durchzuführenden Betriebserhebungen durch die Betreuungstierärzte werden mögliche Schwächen im System aufgezeigt und Lösungsvorschläge erarbeitet.
Wichtige Punkte sind dabei die Arzneimittelanwendung und deren Dokumentation, Tierschutz, Tiergesundheit, Hygiene, Fütterung, Haltungsbedingungen, Stallklima, Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen und vom Landwirt absolvierte Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich Tiergesundheit.
Der Tiergesundheitsdienst ist ein anerkanntes QS-System, welches von verschiedenen Organisationen genutzt wird. Der Tiergesundheitsdienst ist die Grundlage für mehrere Qualitätsprogramme in der Nutztierproduktion, wie z.B. AMA Gütesiegel.
Da Wien keinen eigenen TGD hat, wurde festgelegt, dass Wiener Tierhalter:innen dem TGD Niederösterreich beitreten dürfen. (https://www.noe-tgd.at)
Zur optimalen Haltung und Betreuung von Tieren ist Sachkenntnis erforderlich. Um das Wissen der am TGD teilnehmenden Tierärzte und Landwirte auf dem letzten Stand zu halten, sind diese verpflichtet, regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.