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    Gewässerschonender Pflanzenschutz bei Mais - ohne Terbuthylazin!

    Der Grundsatz eines gewässerschonenden Unkrautmanagements orientiert sich an den Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes. Mit Maßnahmen wie zum Beispiel Fruchtfolge, Bodenbearbeitung oder Sortenwahl kann der Pflanzenschutzmitteleinsatz auf ein Mindestmaß reduziert werden. Auf Produkte mit dem Wirkstoff Terbuthylazin sollte aus Sicht des Grundwasserschutzes unbedingt verzichtet werden.
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    Ein unkrautfreier Maisbestand ist auch ohne den auswaschungsgefährdeten Wirkstoff Terbuthylazin möglich. © BWSB/Wallner
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    Ein unkrautfreier Maisbestand ist auch ohne den auswaschungsgefährdeten Wirkstoff Terbuthylazin möglich. © BWSB/Wallner
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    KEIN Terbuthylazin im Mais und Sorghum!

    Produkte mit dem sehr auswaschungsgefährdeten Wirkstoff Terbuthylazin werden nach wie vor zur Unkrautregulierung eingesetzt. Dieser Wirkstoff sowie dessen Abbauprodukte ("Metaboliten") werden immer noch im Grund- und Trinkwasser gefunden. Daher sollte auf Produkte mit diesem Wirkstoff jedenfalls verzichtet werden. Der Einsatz des Wirkstoffes Terbuthylazin (zum Beispiel Aspect Pro, Successor TX, Spectrum Gold, diverse Packs etc.) ist für Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" bei Mais und Sorghum in der Gebietskulisse nicht möglich.

    Zusätzlich dürfen Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Terbuthylazin in Wasserschutz- und -schongebieten nicht angewendet werden. Gleiches gilt auch für die Wirkstoffe Metazachlor und Dimethachlor.

    Wichtig ist auch, dass eine exakte Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen (Was/Wann/Wo/Wieviel) durchgeführt wird. Dafür eignet sich zum Beispiel der ÖDüPlan Plus (www.ödüplan.at). Ab 1. Jänner 2026 werden die Auflagen zur Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen verschärft (zum Beispiel BBCH-Stadium, EPPO-Code).

    Wichtig für Teilnehmer am ÖPUL Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker in Oberösterreich

    Bei jeder chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmaßnahme ist im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes im Vorfeld ein Kontrollgang durchzuführen und entsprechend schlagbezogen zu dokumentieren, oder es sind entsprechende Warndienstmeldungen (www.warndienst.at) zu dokumentieren und zu berücksichtigen.

    Fazit

    Aus Sicht des Grundwasserschutzes sollten Produkte mit dem Wirkstoff Terbuthylazin nicht verwendet werden. Alternative Produkte gibt es genug. Auskunft bieten die Pflanzenschutzmitteltabellen von DI Hubert Köppl sowie der Spritzplan des Lagerhauses. Es ist genauer auf die Pflanzenverträglichkeit, das vorhandene Unkrautspektrum sowie auf die Witterung vor und nach der Applikation (zum Beispiel Temperatur) zu achten. Für jeden Praktiker muss das Ziel sein, dass keine Pflanzenschutzmittel ins Grund- bzw. Trinkwasser sowie in Oberflächengewässer oder auf benachbarte Flächen gelangen.
    04.03.2025
    Autor:DI Thomas Wallner
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