Ein unkrautfreier Maisbestand ist auch ohne den auswaschungsgefährdeten Wirkstoff Terbuthylazin möglich. © BWSB/Wallner |
KEIN Terbuthylazin im Mais und Sorghum!
Produkte mit dem sehr auswaschungsgefährdeten Wirkstoff Terbuthylazin werden nach wie vor zur Unkrautregulierung eingesetzt. Dieser Wirkstoff sowie dessen Abbauprodukte ("Metaboliten") werden immer noch im Grund- und Trinkwasser gefunden. Daher sollte auf Produkte mit diesem Wirkstoff jedenfalls verzichtet werden. Der Einsatz des Wirkstoffes Terbuthylazin (zum Beispiel Aspect Pro, Successor TX, Spectrum Gold, diverse Packs etc.) ist für Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" bei Mais und Sorghum in der Gebietskulisse nicht möglich.
Zusätzlich dürfen Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Terbuthylazin in Wasserschutz- und -schongebieten nicht angewendet werden. Gleiches gilt auch für die Wirkstoffe Metazachlor und Dimethachlor.
Wichtig ist auch, dass eine exakte Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen (Was/Wann/Wo/Wieviel) durchgeführt wird. Dafür eignet sich zum Beispiel der ÖDüPlan Plus (www.ödüplan.at). Ab 1. Jänner 2026 werden die Auflagen zur Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen verschärft (zum Beispiel BBCH-Stadium, EPPO-Code).
Zusätzlich dürfen Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Terbuthylazin in Wasserschutz- und -schongebieten nicht angewendet werden. Gleiches gilt auch für die Wirkstoffe Metazachlor und Dimethachlor.
Wichtig ist auch, dass eine exakte Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen (Was/Wann/Wo/Wieviel) durchgeführt wird. Dafür eignet sich zum Beispiel der ÖDüPlan Plus (www.ödüplan.at). Ab 1. Jänner 2026 werden die Auflagen zur Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen verschärft (zum Beispiel BBCH-Stadium, EPPO-Code).