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Neues ÖKL-Merkblatt #104 “Barrierefreiheit am Bauernhof“ erschienen

Wertvolle Hinweise für die baulichen Maßnahmen beim Neubau und für Bestandsanpassungen.
Für Gebäude, die der Öffentlichkeit offenstehen, ist Barrierefreiheit zu gewährleisten, d.h., sie müssen auch für behinderte Personen ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein. Waren und Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barriere­frei angeboten werden. Das Ziel ist eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft.
 
In der Landwirtschaft sind davon insbesondere Verkaufsräume für die Direktvermarktung, der Buschen- bzw. Mostschank, Green Care-Betriebe, Seminar­bauernhöfe, “Schule am Bauernhof“ sowie “Urlaub am Bauernhof“ betroffen.

In diesem Merkblatt werden im Hinblick auf den Neubau von Gebäuden oder Anpassungen für den Bestand vorrangig bauliche Maßnahmen insbesondere in Bezug auf die Mobilität von Personen mit Beeinträchtigungen betrachtet.

Neben einer Übersicht der Rechtsvorschriften und Normen, befasst sich die Broschüre u.a. auch mit den Grundlagen der Barrierefreiheit, wichtigen Planungsmaßnahmen, spezifischen Bereichen wie Gängen, Treppen, Rampen, Türen und dem Sanitärbereich, sowie abschließend der Möblierung.

Das Merkblatt #104 kann zum Preis von 12 Euro auf der ÖKL-Homepage unter https://oekl.at/webshop/mb104/ bestellt werden.
24.02.2025
Autor:Mag. M. Wolf
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