Die Antragstellung zum Zukauf konventioneller Zuchttiere läuft über das Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS). © Stefan Rudlstorfer/LK OÖ |
Mit Jahresende 2024 sind einige Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der Implementierung der EU-Bio-Verordnung ausgelaufen, die ab heuer kontrollrelevant sind. Darunter fällt auch die national gewährte Einschleifregelung zum Zukauf konventioneller Zuchttiere.
Grundsätzlich schreibt die EU-Bio-Verordnung den Einsatz von Bio-Zuchttieren vor. Nur im Falle dessen, dass nicht genügend Bio-Tiere zur Verfügung stehen, die dem qualitativen Bedarf des Bio-Landwirts oder der Bio-Landwirtin entsprechen, dürfen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen auch Tiere aus konventioneller Produktion zugekauft werden, allerdings nur mit entsprechender Genehmigung durch die zuständige Behörde. Diese Genehmigungspflicht betrifft nicht nur den Zukauf weiblicher Jungtiere bis 40%, sondern auch den Zugang von Jungtieren, männlichen Tieren und von nulliparen (noch nicht gekalbt) weiblichen Zuchttieren bis 10% (Rinder, Equiden) bzw. 20% (Schafe, Ziegen, Geweihträger, Neuweltkamele, Schweine, Kaninchen). Ebenso genehmigungspflichtig ist der Zukauf konventioneller 3-Tages-Küken für die Eier- und Fleischerzeugung. Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind lediglich Zugänge von Tieren seltener heimischer Nutztierrasse gemäß ÖPUL-Liste, konventionelles Lehnvieh und Bienen (Weiseln und Schwärme bis 20%).
Grundsätzlich schreibt die EU-Bio-Verordnung den Einsatz von Bio-Zuchttieren vor. Nur im Falle dessen, dass nicht genügend Bio-Tiere zur Verfügung stehen, die dem qualitativen Bedarf des Bio-Landwirts oder der Bio-Landwirtin entsprechen, dürfen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen auch Tiere aus konventioneller Produktion zugekauft werden, allerdings nur mit entsprechender Genehmigung durch die zuständige Behörde. Diese Genehmigungspflicht betrifft nicht nur den Zukauf weiblicher Jungtiere bis 40%, sondern auch den Zugang von Jungtieren, männlichen Tieren und von nulliparen (noch nicht gekalbt) weiblichen Zuchttieren bis 10% (Rinder, Equiden) bzw. 20% (Schafe, Ziegen, Geweihträger, Neuweltkamele, Schweine, Kaninchen). Ebenso genehmigungspflichtig ist der Zukauf konventioneller 3-Tages-Küken für die Eier- und Fleischerzeugung. Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind lediglich Zugänge von Tieren seltener heimischer Nutztierrasse gemäß ÖPUL-Liste, konventionelles Lehnvieh und Bienen (Weiseln und Schwärme bis 20%).