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Aktuelle Grenzen im Steuerrecht

Hier finden Sie eine Übersicht über steuerrechtliche Werte im Jahr 2025.
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Ein großer und nachhaltig wirkender Punkt in den Steuerreformen des Jahres 2022 war die Abschaffung der kalten Progression, das heißt viele Steuergrenzen und Absetzbeträge werden seit 2023 unter Berücksichtigung der Inflation jährlich automatisch angepasst. Einige für die Land- und Forstwirtschaft sehr wichtige Werte finden Sie in der folgenden Aufstellung.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer beträgt jährlich:

Einkommen (jeweils anteilig) Steuersatz
für die ersten 13.308 Euro 0%
für Einkommensteile über 13.308 - 21.617 Euro 20%
für Einkommensteile über 21.617 - 35.836 Euro 30%
für Einkommensteile über 35.836 - 69.166 Euro 40%
für Einkommensteile über 69.166 - 103.072 Euro 48%
für Einkommensteile über 103.072 - 1.000.000 Euro 50%
für Einkommensteile ab 1.000.000 Euro 55%
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Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag

2024 2025
bei einem Kind: 572 Euro 601 Euro
bei zwei Kindern: 774 Euro 813 Euro
für jedes weitere Kind: 255 Euro 268 Euro
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Die Einkommensgrenze des Partners betrug im Jahr 2024 jährlich 6.937 Euro. Im Jahr 2025 beträgt die Grenze 7.284 Euro.

Infos für Eltern

Familienbonus Plus im Jahr 2025
  • 2.000 Euro jährlich (166,68 Euro monatlich) pro Kind bis zum 18. Geburtstag
  • 700 Euro jährlich (58,34 Euro monatlich) nach dem 18. Geburtstag (wenn Familienbeihilfe)
Kindermehrbetrag 2025
700 Euro pro Kind

Mehrkindzuschlag (bei mindestens drei Kindern)
2024 betrug der Zuschlag für das dritte und jedes weitere Kind 23,30 Euro. Dieser Betrag beläuft sich 2025 auf 24,40 Euro.

Grenzen für die Gewinnermittlungsarten / Pauschalierungsgrenzen

Die Pauschalierungsgrenzen für die Land- und Forstwirtschaft werden in größeren Zeitabständen - zuletzt per 1. Jänner 2023 - angepasst.

Buchführungsgrenze für luf Betriebe (sofern keine besondere Rechtsform) *

2019 ab 2020
Umsatz (dh exkl. USt) 550.000 Euro 700.000 Euro
Einheitswert 150.000 Euro entfallen
* Siehe ausführlich Jilch "Die Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte“, Seite 15ff, 438ff, NWV Verlag, 6. Auflage, Wien 2022.
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Teilpauschalierungsgrenzen

2022 ab 2023
Einheitswert 130.000 Euro 165.000 Euro
Umsatz (dh exkl. USt) 400.000 Euro 600.000 Euro
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Zu beachten sind auch die Vollpauschalierungsgrenzen von 15.000 Euro Forst(teil)einheitswert, 60 Ar Weinbau und - vereinfacht ausgedrückt - 2.000 Euro "Gartenbau-Endverkaufserlöse".

Vollpauschalierungsgrenzen

2022 ab 2023
Einheitswert 75.000 Euro 75.000 Euro
Umsatz (dh exkl. USt) 400.000 Euro 600.000 Euro
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Bruttoeinnahmengrenze für Be- und Verarbeitung und bestimmte Nebentätigkeiten

2024 ab 2025
Einnahmengrenze (inkl. USt) 45.000 Euro 55.000 Euro
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Umsatzsteuerpauschalierung (Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 22 UStG)

2022 ab 2023
Umsatzgrenze 400.000 Euro 600.000 Euro
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Links zum Thema
  • Hier geht´s zu den aktuellen Grenzen im Sozialversicherungsrecht
Downloads zum Thema
  • 2025-02-12_Aktuelle Grenzen im Steuerrecht
  • 2025_Steuer- und Sozialversicherungsgrenzen
13.02.2025
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