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Aktuelle Grenzen im Steuerrecht

Hier finden Sie eine Übersicht über steuerrechtliche Werte im Jahr 2026.
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Ein großer und nachhaltig wirkender Punkt in den Steuerreformen des Jahres 2022 war die Abschaffung der kalten Progression, das heißt viele Steuergrenzen und Absetzbeträge werden seit 2023 unter Berücksichtigung der Inflation jährlich automatisch angepasst. Einige für die Land- und Forstwirtschaft sehr wichtige Werte finden Sie in der folgenden Aufstellung.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer beträgt jährlich:

Einkommen (jeweils anteilig) Steuersatz
für die ersten 13.529 Euro 0%
für Einkommensteile über 13.529 - 21.992 Euro 20%
für Einkommensteile über 21.992 - 36.458 Euro 30%
für Einkommensteile über 36.458 - 70.365 Euro 40%
für Einkommensteile über 70.365 - 104.859 Euro 48%
für Einkommensteile über 104.859 - 1.000.000 Euro 50%
für Einkommensteile ab 1.000.000 Euro 55%
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Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag

2025 2026
bei einem Kind: 601 Euro 612 Euro
bei zwei Kindern: 813 Euro 828 Euro
für jedes weitere Kind: 268 Euro 273 Euro
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Im Jahr 2026 beträgt die Einkommensgrenze des Partners 7.284 Euro.

Infos für Eltern

Familienbonus Plus im Jahr 2026
  • 2.000 Euro jährlich (166,68 Euro monatlich) pro Kind bis zum 18. Geburtstag
  • 700 Euro jährlich (58,34 Euro monatlich) nach dem 18. Geburtstag (wenn Familienbeihilfe)
Kindermehrbetrag 2026
700 Euro pro Kind

Mehrkindzuschlag (bei mindestens drei Kindern)
Der Zuschlag für das dritte und jedes weitere Kind beläuft sich 2026 auf 24,40 Euro.

Grenzen für die Gewinnermittlungsarten / Pauschalierungsgrenzen

Die Pauschalierungsgrenzen für die Land- und Forstwirtschaft werden in größeren Zeitabständen - zuletzt per 1. Jänner 2023 - angepasst.

Buchführungsgrenze für luf Betriebe (sofern keine besondere Rechtsform) *

2019 ab 2020
Umsatz (dh exkl. USt) 550.000 Euro 700.000 Euro
Einheitswert 150.000 Euro entfallen
* Siehe ausführlich Jilch "Die Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte“, Seite 15ff, 438ff, NWV Verlag, 6. Auflage, Wien 2022.
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Teilpauschalierungsgrenzen

2022 ab 2023
Einheitswert 130.000 Euro 165.000 Euro
Umsatz (dh exkl. USt) 400.000 Euro 600.000 Euro
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Zu beachten sind auch die Vollpauschalierungsgrenzen von 15.000 Euro Forst(teil)einheitswert, 60 Ar Weinbau und - vereinfacht ausgedrückt - 2.000 Euro "Gartenbau-Endverkaufserlöse".

Vollpauschalierungsgrenzen

2022 ab 2023
Einheitswert 75.000 Euro 75.000 Euro
Umsatz (dh exkl. USt) 400.000 Euro 600.000 Euro
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Bruttoeinnahmengrenze für Be- und Verarbeitung und bestimmte Nebentätigkeiten

2024 ab 2025
Einnahmengrenze (inkl. USt) 45.000 Euro 55.000 Euro
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Umsatzsteuerpauschalierung (Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 22 UStG)

2022 ab 2023
Umsatzgrenze 400.000 Euro 600.000 Euro
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Links zum Thema
  • Hier geht´s zu den aktuellen Grenzen im Sozialversicherungsrecht
Downloads zum Thema
  • 2026_Steuer- und Sozialversicherungsgrenzen
03.02.2026
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