Bei der bodennahen Gülleausbringung können die Ammoniak-Emissionen deutlich reduziert werden. © Egger |
Die NEC-Richtlinie (National Emission Ceilings Directive) der EU hat das Ziel, die Luftverschmutzung in Europa zu verringern, indem nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe festgelegt werden. Zu diesen Schadstoffen gehören unter anderem Ammoniak (NH₃), Stickoxide (NOx), Schwefeloxide (SO₂) und flüchtige organische Verbindungen (VOCs). Während bei Stickoxiden, flüchtigen organischen Verbindungen, Schwefeldioxid und Feinstaub die Emissionen rückläufig sind, stiegen sie bei Ammoniak seit Anfang der 2000er Jahre sogar wieder.
Die Landwirtschaft verursacht gemäß österreichischer Luftschadstoffinventur 94,5% der Ammoniakemissionen (UBA, 2024) und gilt somit als Hauptverursacher. Vorgabe im Emissionsgesetz-Luft-2018, der rechtlichen Umsetzung der NEC RL in Österreich, ist, dass die Emissionen bis zum Jahr 2030 um 12% gegenüber dem Referenzjahr 2005 sinken müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein Bündel an Maßnahmen erforderlich.
Die Landwirtschaft verursacht gemäß österreichischer Luftschadstoffinventur 94,5% der Ammoniakemissionen (UBA, 2024) und gilt somit als Hauptverursacher. Vorgabe im Emissionsgesetz-Luft-2018, der rechtlichen Umsetzung der NEC RL in Österreich, ist, dass die Emissionen bis zum Jahr 2030 um 12% gegenüber dem Referenzjahr 2005 sinken müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein Bündel an Maßnahmen erforderlich.